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anstiftung, beihilfe, rücktritt?

Dies ist eine Diskussion zu anstiftung, beihilfe, rücktritt? innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung

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Alt 09.04.2009, 13:59
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anstiftung, beihilfe, rücktritt?

der a will den b als geschäftskonkurrenten ausschalten. er beschließt, die werkstatt des b in brand zu setzen,welche anliegend zum wohnhaus des b´s ist. bei einem brand könnte dieser leicht umkommen, was a jedoch billigend in kauf nimmt. um nicht in verdacht zu geraten, bittet er x und y um deren mithilfe.

er gibt ihnen detaillierte anweisungen zum vorgehen, verschafft ihnen kenntnis über die räumlichkeiten des geländes, stellt das werkzeug und einen wagen zur verfügung.

zum verabredeten tag brechen x uny y das schloss des tors zur werkstatt des b auf und verschütten auf dem gelände öl und benzin. als sie das gemisch entzünden wollen, eilt a herbei.

a will den enventuellen tod des b nicht auf dem gewissen haben und bringt x und y dazu, keinen brandt zu legen. die 3 verlassen das gelände.


ist hier nun von einer anstiftung zur versuchten brandstiftung auszugehen? oder ist es schon mittäterschaft, da a ja die materialien selbst stellt, bzw. ist er mittelbarer täter? wie würde man die bodenverunreinigung prüfen? ich werd schon ganz kirre deswegen, ich seh den wald vor lauter bäumen nicht mehr...
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Alt 12.04.2009, 15:05
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AW: anstiftung, beihilfe, rücktritt?

Ob es Mittäterschaft oder Anstiftung ist, ist streitig. Kommt darauf an welcher Theorie man folgt.
(Subjektive Theorie (Mittäterschaft), Tatherrschaftslehre im engeren Sinne (Anstiftung) oder Tatherrschaftslehre im weiteren Sinne (Mittäterschaft))

Bodenverunreinigung prüft man nach § 324a, welche i.E. aber glaube ich nicht gegeben ist.
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