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Anstiftung?!

Dies ist eine Diskussion zu Anstiftung?! innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung

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  #1 (permalink)  
Alt 17.09.2009, 20:38
Boardneuling
 
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Anstiftung?!

Huhu,

ich hätte da mal ne Frage, muss morgen meine Hausarbeit abgeben und habe eben durch Zufall entdeckt, dass ich vergessen habe einen Täter überhaupt zu erwähnen..

Also wäre ich euch wirklich sehr sehr dankbar wenn ihr mir ein bisschen helfen könnt in letzter Minute noch etwas brauchbares aufzuschreiben

Folgender Fall:

Es geht um Stalking, der M heult sie beim A aus, und berichtet ihm über die Geschehnisse im Zusammenhang mit F(ex freundin), und wie sie ihn seiner Ansicht nach gedemütigt hat. A rät dem M daraufhin, hinsichtlich der F "einen Zahn zuzulegen", M könne sich nicht so behandeln lassen. A gibt M den Tipp, er könne sie doch auf ihrem täglichen Heimweg nach Hause "begleiten". M hatte diese spezielle Art der "Begleitung" schon selbst vorgehabt und fühlt sich in seinem Entschluss gestärkt.

Was prüf ich denn jetzt???Hatte jetzt an § 26 gedacht finde aber so schnell auch nicht wirklich nen prüfungsschema...hab sowas noch nie machen müsse.n..aber rein logisch gedacht, ist das noch Anstiftung wenn der M das doch eh schon vorhatte?!

Danke schonmal im vorraus für eure Hilfe,

Liebe Grüße
Alex
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  #2 (permalink)  
Alt 18.09.2009, 02:09
Junior Mitglied
 
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AW: Anstiftung?!

Also:

"auch schon vorgehabt" => omnimodo faciturus => Anstiftung (-)
"in seinem Entschluss bestärkt" => psychische Beihilfe
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