Dies ist eine Diskussion zu Ärztliche Behandlung entgegen Patientenverfügung = Körperverletzung?? innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung
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| Hallo, Mich plagt da eine Frage: Wenn es eine Patientenverfügung gibt, die besagt, dass ein bestimmter Patient (P) im Falle eines komatösen Zustandes auf keinen Fall weiter leben will, begeht der Arzt, der die Patientenverfügung kennt, eine Körperverletzung, wenn er die Behandlung weiterführt? Oder ist das Leben auch in diesem Sinne ein nicht-disponibles Rechtsgut, über das ein Mensch nicht verfügen darf??? Vielen Dank und liebe Grüße miesepeterine |
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| AW: Ärztliche Behandlung entgegen Patientenverfügung = Körperverletzung?? Man sollte es deutlicher formulieren und schreiben, dass in dem beschriebenen Fall sämtliche lebensverlängernden Maßnahmen abgelehnt werden. In einem solchen Fall macht sich der behandelnde Arzt dann durchaus der Köperverletzung strafbar, da er nicht berechtigt ist, jemanden eine Behandlung aufzuzwingen. Allerdings sollte auch die angefragte Formulierung so verstanden werden, dass sämtliche lebensverlängernden Maßnahmen abgelehnt werden. Also: Meiner Meinung nach macht sich der Arzt strafbar! |
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| Sorry wenn es undeutlich war. Es geht darum, dass ein Patient eine handschriftliche Verfügung verfasst hat, nach der er keine lebensverlängernden Maßnahmen wünsche. @ atlantis: Danke! Gibt es vielleicht irgendwo einen netten Aufsatz zu dem Thema? |
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