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Abgrenzung zwischen Herstellung unecht technischen Aufzeichnung und Inputmanipulation

Dies ist eine Diskussion zu Abgrenzung zwischen Herstellung unecht technischen Aufzeichnung und Inputmanipulation innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung

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Alt 19.01.2007, 01:56
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Wink Abgrenzung zwischen Herstellung unecht technischen Aufzeichnung und Inputmanipulation

Hello

Es ist unvorstellbar, was für eine Verwirrung die im Internet plazierten Skripte machen können. Ich bereite mich für die große Übung im Strafrecht vor und schon am Anfang bin ich auf ein Problem gestoßen, und zwar:

Habe gelesen, dass die Fälschung technischer Aufzeichnung gem. § 268 StGB die sog. Inputmanipulationen nicht erfasst.... Das ganze, was ich zum Thema Inputmanipulation gelesen habe, betrifft jedoch nur § 263a ( Computerbetrug). Die Inputmanipulation ist demnach Eingabe unrichtiger oder unvollständiger Daten in den Datenverarbeitungsprozess(Computer).


Frage Nr. 1 : Soll dann der Grund, wieso Inputmanipulation für § 268 nicht tatbestandsmäßig ist, darauf beruhen, dass § 268 im Falle des Entstehens der Aufzeichnung nicht die Richtigkeit von aufgenommenen Daten schützt (was die Strafbarkeit der Manipulation bejahen würde) sondern nur den ungestörten Vorgang der Aufnahme???

Frage Nr. 2: Kennt jemand ein Beispiel, mit dem diese Abgrenzung plausibler wird???

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