Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

§ 266

Dies ist eine Diskussion zu § 266 innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 04.04.2006, 09:26
Taz Taz ist offline
Boardneuling
 
Registriert seit: Mar 2005
Beiträge: 8
Keine Wertung, Taz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Taz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Taz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Taz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Taz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Taz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Taz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Taz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Taz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Taz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
§ 266

Hi!
Ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt!
Kann der Tatbestand bei § 266 StGB auch erfüllt sein, wenn eine Sache verwahrt wird, die aber schon vorher gestohlen wurde und der Vortäter quasi nur lagert?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 04.04.2006, 09:49
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2005
Ort: nahe Bremerhaven
Alter: 35
Beiträge: 3.296
97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)  
Aw: § 266

Hallo!

In §266 StGB wird als Tatbestand Gesetz, behördlicher Auftrag, Rechtsgeschäft oder Treueverhältnis genannt. Hier handelt es sich um "unrechtbeladenes" Diebesgut. Wenn der Verwahrer nicht weiss, daß es sich um Diebesgut handelt, so könnte man die Verwirklichung des §266 hier durchaus annehmen. Hätte der Verwahrer erkennen können (Fahrlässigkeit) oder hätte er es gewusst (Vorsatz), daß es sich um Diebesgut handelt, kann er den TB des §266 nicht erfüllen. Er wird dann mE Mittäter.

Viele Grüße,

Peter M.
__________________
ius respicit aequitatem


Alle Angaben sind ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung!

Bitte die REGELN des Forums beachten! Die FAQ (?) sind hier zu finden.
-------------------------------------------
Bitte sehen Sie von Nach- und Rückfragen per PN oder eMail ab. Verwenden Sie hierzu die entsprechenden Foren.
-------------------------------------------
Für den Inhalt etwaiger Links auf externe Webseiten ist ausschließlich deren Anbieter verantwortlich!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 21.04.2006, 19:44
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2006
Beiträge: 70
Keine Wertung, Stone-Online hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stone-Online hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stone-Online hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stone-Online hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stone-Online hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stone-Online hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stone-Online hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stone-Online hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stone-Online hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stone-Online hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Aw: § 266

Mittäter?
Ich raff dasnicht wieso mittäter?
Ich weiß das es sukzessive Mittäterschaft gibt, aber wenn der Diebstahl beendet ist, ist diese auch nicht mehr möglich und was hat das dann mit der Untreue zu tun?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 03.05.2006, 14:14
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Apr 2006
Beiträge: 24
Keine Wertung, Larsemann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Larsemann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Larsemann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Larsemann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Larsemann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Larsemann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Larsemann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Larsemann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Larsemann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Larsemann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Aw: § 266

Wenn der Verwahrer nicht von dem Diebstahl weiß, kann er natürlich auch 266 begehen. Nach einer m.W. Mindermeinung soll das am Diebesgut nicht möglich sein; dann untauglicher Versuch, der nicht strafbar ist.

Wenn er Mitwisser ist, kann er trotzdem nicht Mittäter sein, weil der Diebstahl offensichtlich bereits beendet ist (letzte beutesichernde Maßnahme). M.E. in diesem Fall klarer 259 in der Verschaffensalternative.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht






Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN