Dies ist eine Diskussion zu § 242 innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung
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| § 242 Hallo, vielen dank erstmal fürs reinschauen. Ich hätte eine kleine frage zum diebstahl, die ich einmal an einem beispiel darlegen werde. D will aus einer tasche geld stehlen. Er öffnet die tasche in der das geld in einer geldbörse aufbewahrt ist. Neben der geldbörse liegt ebenfalls ein fotoapparat. Kurz entschlossen und anders als geplant, entwendet er anstelle des geldes in der börse den knipser... Prüfe ich jetzt unabhängig von einander einmal einen versuch und dann den vollendeten diebstahl? Oder gibt es hier eine besondere prüfungsart / Streit? Hab hier leider nichts gefunden und bin dementsprechend ratlos... Nun nocheinmal zum verschten diebstahl des geldes, lag hier ein unmittelbares ansetzen vor? Das geld befindet sich ja in der börse und nicht direkt in der geöffneten tasche. Vielen dank im voraus! |
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