Dies ist eine Diskussion zu 223/226 + wenn Opfer ausweicht aber trotzdem verlezt wird? innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung
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| 223/226 + wenn Opfer ausweicht aber trotzdem verlezt wird? Hallo, hätte mal eine kleine Frage. SV: A will den B durch einen kräftigen betäubenden Schlag von einem Anruf aus einer Telefonzelle bei der Polizei abhalten. Als A gerade zuschlagen will bemerkt dies B und kann dem Schlag ausweichen. Dabei stürzt dieser aber so unglücklich dass er mit dem Kopf gegen die Wand knallt und bewusstlos wird. Später stellt sich heraus dass B so unglücklich gestürzt ist das sein Arm für immer gelähmt bleibt. Strafbarkeit A?? Körperverletzung obwohl A nicht trifft? Ist dem A der Sturz zurrechenbar?.... Danke schon im voraus. mfg |
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