Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Zusammenleben in einer Zweit- und Erstwohnung

Dies ist eine Diskussion zu Zusammenleben in einer Zweit- und Erstwohnung innerhalb des Forums Steuerrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 05.01.2009, 20:47
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 1
Keine Wertung, MrStein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MrStein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MrStein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MrStein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MrStein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MrStein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MrStein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MrStein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MrStein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MrStein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Zusammenleben in einer Zweit- und Erstwohnung

Hallo,

ich hoffe ich bin hier im richtigen Forums- Bereich mit meinem Beitrag. Ich hätte hier ein etwas komplexes Gedankenspiel, welches ich erst einmal erklären möchte.

Herr A
Herr A kommt aus dem Dorf X, und hat seit einiger Zeit einen Job in der 100km entfernten Stadt Y. Herr A bekommt ein niedriges Brutto- Gehalt, was aber durch eine hohe Pendler- Pauschale von der Firma (berechnet anhand des Erstwohnsitzes) schlussendlich ein sehr ansehnliches Gehalt ergibt.
Somit hat Herr A die Bedingung in der Stadt Y nur eine Zweitwohnung zu haben, was er auch beantragt bekommt, da sein Lebensmittelpunkt weiterhin im Dorf X ist.

Herr A kommt nun auf die Idee mit Frau B (Studentin), seine Freundin aus der Stadt Y, zusammen in der Zweitwohnung zu wohnen. Somit ist für Frau B die Wohnung der Erstwohnsitz!

1) Kann dies funktionieren, dass B einfach dort so wohnen kann? A zahlt weiter die komplette Wohnung. Bleibt für A die Wohnung als Zweitwohnung bestehen?

2) Da beide in einer ehe ähnlichen Gemeinschaft leben, bekommt B keine BAföG mehr. Kann A die Unterstützungs-Pauschale von 500Euro/monatlich absetzen?

Ich bin mal gespannt was dabei so raus kommt, weil ich bin da komplett überfragt.

Danke.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 05.01.2009, 21:11
Star Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2007
Beiträge: 739
91% positive Bewertungen (739 Beiträge, 73 Bewertungen)91% positive Bewertungen (739 Beiträge, 73 Bewertungen)91% positive Bewertungen (739 Beiträge, 73 Bewertungen)91% positive Bewertungen (739 Beiträge, 73 Bewertungen)91% positive Bewertungen (739 Beiträge, 73 Bewertungen)91% positive Bewertungen (739 Beiträge, 73 Bewertungen)91% positive Bewertungen (739 Beiträge, 73 Bewertungen)91% positive Bewertungen (739 Beiträge, 73 Bewertungen)91% positive Bewertungen (739 Beiträge, 73 Bewertungen)91% positive Bewertungen (739 Beiträge, 73 Bewertungen)  
AW: Zusammenleben in einer Zweit- und Erstwohnung

Ich nicht.
Wie will der Herr A begründen, dass in X weiterhin sein Lebensmittelpunkt ist, wenn er mit der Freundin gemeinsam in Y wohnt?
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Kommunizieren heißt Zusammenleben Nachrichten: Wissenschaft 08.04.2010 14:00
Erlanger Studie erforscht wie Gesunde und Behinderte zusammenleben Nachrichten: Wissenschaft 07.07.2009 11:00
Bildung ist der wichtigste Faktor für friedliches Zusammenleben Nachrichten: Wissenschaft 04.04.2007 17:00
Kindesunterhalt trotz Zusammenleben der Eltern Familienrecht 25.10.2006 15:52
Das Zusammenleben von Fernseher und Co Nachrichten: Wissenschaft 22.11.2005 18:00





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Steuerrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN