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Zigarettenverkauf und Steuerrecht

Dies ist eine Diskussion zu Zigarettenverkauf und Steuerrecht innerhalb des Forums Steuerrecht

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Alt 05.06.2011, 13:05
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Zigarettenverkauf und Steuerrecht

Einmal angenommen, einer beschließt ein Gewerbe anzumelden und Zigaretten zu verkaufen. Wo kann man sich schlau machen?
Sind Wareneingänge und Ausgänge auf separatem Konto zu buchen? Wie ist das mit der Inventur? Gibt es da verbindlichen Termin? Sind Sorten unterschiedlicher Preisklassen getrennt zu erfassen?
Was ist insbesondere zu beachten? Danke im voraus. Smiley Mac
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  #2 (permalink)  
Alt 06.06.2011, 18:01
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AW: Zigarettenverkauf und Steuerrecht

Zitat:
Wo kann man sich schlau machen?
Steuerberater, Finanzamt, IHK

Zitat:
Sind Wareneingänge und Ausgänge auf separatem Konto zu buchen?
Ja

Zitat:
Wie ist das mit der Inventur? Gibt es da verbindlichen Termin?
Wenn bilanzierend, dann den Bilanzstichtag, ansonsten: nein

Zitat:
Sind Sorten unterschiedlicher Preisklassen getrennt zu erfassen?
M.E. nein, aber es muss nachvollziehbar sein

Zitat:
Was ist insbesondere zu beachten?
Beim Hauptzollamt nachfragen, wie es mit der Tabaksteuer ausschaut, gerade falls es sich um importierte Zigaretten handeln sollte
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  #3 (permalink)  
Alt 07.06.2011, 08:22
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AW: Zigarettenverkauf und Steuerrecht

Danke. Eingekauft wird bei üblichen deutschen Großhändlern wie Tekkerland.
Angenommen bislang werden Jahresabschlüsse zum 31.12. erstellt, die unter anderem eine Schlussbilanz, G+V rechnung, Kontennachweise, Kontokorrent usw. enthalten und mit PATEV Kanzlei-Rechnungswesen und Anlagenbuchführung erstellt wurde.
Theoretisch müsste da zum 31.12. eine Inventur gemacht werden. Gibt es da vom Finanzamt eine Strafe, wenn die Inventur nicht gemacht wurde?
Wie ist das mit der Tabaksteuer? Die zahlt der Endverbraucher. Aber wie wird die abgeführt? Wie wird die Tabaksteuer in der Bilanz erfasst? Zahlt man die für die im Jahr verkauften Zigaretten oder wird die bereits mit dem Kauf beim Großhändler gebucht? Smiley Mac
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  #4 (permalink)  
Alt 07.06.2011, 20:33
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AW: Zigarettenverkauf und Steuerrecht

Zitat:
Theoretisch müsste da zum 31.12. eine Inventur gemacht werden.
Theoretisch ja. Praktisch gibt es aber auch noch weitere Formen, wie die zeitnahe I., die zeitversetzte I. und die permanente I.
Das würde aber den Rahmen eines Forums sprengen. Infos gibt es in R 5.3 der Einkommensteuerrichtlinien oder bei der freundlichen Suchmaschine von nebenan.

Zitat:
Gibt es da vom Finanzamt eine Strafe, wenn die Inventur nicht gemacht wurde?
Nein, aber die Buchführung ist dann als nicht ordnungsmäßig zu verwerfen, das FA würde dann den Inventurbestand schätzen, was üblicherweise Mehrsteuern zur Folge hat. Außerdem können sich strafrechtliche Folgen im Insolvenzfall ergeben.

Zitat:
Wie ist das mit der Tabaksteuer?
Gute Frage, da sind die Experten vom Zoll- und Verbrauchsteuerrecht gefragt. Normalerweise ist es bei Verbrauchsteuern so, dass derjenige die Steuer zahlt, der die verbrauchsteuerpflichtige Ware in den Verkehr bringt.
Das ist üblicherweise der inländische Hersteller oder der inländische Importeur. Bei Zigaretten vom Großhändler dürfte die also schon bezahlt sein (erkennbar an der Steuermarke auf der Schachtel).
Aber hier bin ich auch nicht wirklich firm, die Feinheiten des Verbrauchsteuerrechts kenne ich nicht.
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