Dies ist eine Diskussion zu Zeugengeld und KFZ im Betriebsvermögen innerhalb des Forums Steuerrecht
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| Zeugengeld und KFZ im Betriebsvermögen Einmal angenommen P soll in einer Strafrechtssache als Zeuge vor Gericht aussagen und benutzt dazu sein im Betriebsvermögen stehendes KFZ. P ist vorsteuerabzugsberechtigt. Frage 1: Im Fahrtenbuch wird das als Privatfahrt ausgewiesen. Das bedeutet, dass er jetzt eine Quote errechnen muß. Neben dem Mehraufwand führt das ggf. zu einer höheren Belastung als die Vergütung vom Gericht wert ist. Sehe ich das richtig? Frage 2: Wie muß steuerlich das Zeugengeld behandelt werden? Als Selbständiger sind das Einnahmen? Oder braucht man das bei der Steuer nicht angeben? Danke im voraus. Smiley Mac |
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