Dies ist eine Diskussion zu Wohnung statt Bezahlung für einen Arbeitnehmer innerhalb des Forums Steuerrecht
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| Wohnung statt Bezahlung für einen Arbeitnehmer ich bitte um eine Klärung des folgenden fiktiven Falls: Die Firma X hat die Angestellten Y und Z. Eine Privatperson P vermietet eine Wohnung für 600€ Kaltmiete. 1. Firma X mietet die Wohnung und vereinbart mit P, dass die 600€ inkl. Mwst. ausgewiesen werden. Kann P nun die vollen 600€ behalten und X die enthaltenen 19% Mwst. zurückerhalten (sprich 504,20€ netto)? 2. Wenn nun X die Wohnung an Y oder Z vermieten möchte und Y 400€ als Minijobber und Z 800€ Brutto verdient. Kann X die Wohnung dem Mitarbeiter Y für 504,20€ pro Monat überlassen und 400€ davon vom Gehalt verrechnen? Würde das bei einer Vermietung an Z ebenfalls so verlaufen oder müsste man das hier anders verrechnen? Vielen Dank für Ihre Antworten im Voraus. MfG sifokai |
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| AW: Wohnung statt Bezahlung für einen Arbeitnehmer zu 1) P muss die ausgewiesene MWSt. an das Finanzamt abführen und dafür eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Ansonsten begeht P Steuerhinterziehung. P ist im Gegenzug dafür in Bezug auf die vermietete Wohnung vorsteuerabzugsberechtigt, was aber bei einem Privatvermieter kaum einen Vorteil bringen dürfte. zu 2) X darf an Y vermieten und dafür den Lohn einbehalten und die Differenz als Miete kassieren. Die pauschalen Steuern und Sozialabgaben muss Z aber trotzdem abführen. Einen Vorteil gegenüber einer direkten Mietzahlung vom Y an P haben daher weder X noch Y. Gegenüber Z gilt das Gleiche. |
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