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Wird das Finanzamt mitbeschenkt?

Dies ist eine Diskussion zu Wird das Finanzamt mitbeschenkt? innerhalb des Forums Steuerrecht

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Alt 10.04.2011, 08:18
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Wird das Finanzamt mitbeschenkt?

Liebe Leserin, lieber Leser,

2006 bekommt A (die Tochter) per notariellen Vertrag von den Eltern ihr Haus übertragen, also geschenkt. Im Gegenzug wird ein Nießbrauchrecht vereinbart.
Bis Dez. 2002 hatten die Eltern von A einen kleinen Gewerbebetrieb in dem Haus angemeldet. Ab 2003 bis heute wurden die gewerblich genutzten Räume dann vermietet

Nun möchte A das geschenkte Haus verkaufen. Der Mieter will die Immobilie haben. Die Eltern sind umgezogen und verzichten auf ihren Nießbrauch.

.

Frage:

Hat die gewerbliche Nutzung, bis 12.2002 durch die Eltern oder/und ab 2003 durch einen Mieter für A steuerliche Auswirkungen beim Verkauf dieser Schenkung?

Und wenn ja, was wäre maßgebend:

- allein die Tatsache der gewerblichen Nutzung?
- die gewerblich genutzte Wohnfläche?
- das eingesetzte Gewerbekapital?
- der Umsatz?
- der erzielte Gewinn?
- oder?

Also, wie würde sich die Höhe einer (Steuer-) Zahlung errechnen?


Es grüßt karlito

P.S.
In dem betreffenden Haus wurden bis Dezember 2002 im Keller zwei Räume
für die Ausübung des Gewerbes von den Eigentümern benutzt.

Geändert von karlito (11.04.2011 um 11:42 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 11.04.2011, 12:50
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AW: Wird das Finanzamt mitbeschenkt?

Entscheidend für die steuerliche Beurteilung ist alleine, ob die Immobilie ganz oder teilweise zum Betriebsvermögen gehört hat. Wenn das nicht der Fall ist, fallen keine Steuern an, sofern die Eltern die Immobilie vor 2001 gekauft haben.
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  #3 (permalink)  
Alt 11.04.2011, 13:05
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AW: Wird das Finanzamt mitbeschenkt?

Was könnte A tun um herauszufinden ob die Immobilie zum Betriebsvemögen gehört?
Wo 'steht' so etwas.
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  #4 (permalink)  
Alt 12.04.2011, 13:46
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AW: Wird das Finanzamt mitbeschenkt?

Die Eltern sollten das eigentlich wissen. Ansonsten müsste das aus der letzten Steuererklärung hervorgehen.

Da allerdings nur zwei Kellerräume genutzt wurden, halte ich es für unwahrscheinlich, dass diese zum Betriebsvermögen gehört haben.
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  #5 (permalink)  
Alt 15.04.2011, 13:54
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AW: Wird das Finanzamt mitbeschenkt?

Hallo hambre,
nehmen wir einmal an die Eltern von A leben nicht mehr. Und weiter, das am Jahresende eine Gewinn-und Verlustrechnung gemacht worden ist. Die wurde für die beiden fraglichen Jahre 2001 und 2002 vom Finanzamt anerkannt.
In diesen Jahresabschlüssen gibt es nur eine Position die mit dem Haus zu tun hat nämlich: "Raumkosten anteilig an den Gesamtkosten Heizung, WW, Kaltwasser, Elektro usf" in einem Prozentwert. Möglich das dort auch eine Kaltmiete angesetzt wurde. Also ein Betrag der bei einer Vermietung in diesem Ort zu erzielen gewesen wäre. Und dann als Betriebsausgabe in Abzug gebracht wurde.

Hat das was mit Betriebsvermögen zu tun?
Ich kann es nicht erkennen.
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