Dies ist eine Diskussion zu Wieviel Steuern auf Ferienimmobilie? innerhalb des Forums Steuerrecht
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| Wieviel Steuern auf Ferienimmobilie? Ich habe heute eine Frage, die die Vermietung von Ferienimmobilien betrifft. Angenommen man kauft eine Ferienwohnung in Deutschland, die man anschließend fast ständig weitervermietet, wie werden hier die Steuern auf die Vermietung berechnet? Würde dies steuerlich ein Unterschied machen, ob ein Deutscher diese Wohnung mietet, oder ein Nicht-EU-Bürger? Natürlich würde die Grundsteuer anfallen, jedoch würden wohl die Einkünfte aus der Vermietung als Einkommen bezeichnet, worauf Einkommensteuer bezahlt werden müsste, oder? Hätte ein Nicht-EU-Bürger diesbezüglich Probleme, ein Einkommen in Deutschland ohne Visa etc. zu erzielen? Wie hoch wäre allgemein der Prozentanteil der Einkommensteuer in diesem Fall? Mir kam zu Ohren, daß man ebenfalls ein Kleinunternehmen anmelden könnte, um die Steuergrenze zu erhöhen-was wäre jedoch, wenn der Wohnungseigentümer bereits ein solches Kleinunternehmen hätte? Entschuldigung für die vielen Fragen. Vielen Dank. |
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| AW: Wieviel Steuern auf Ferienimmobilie? Zitat:
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Ist der Nicht-EU-Bürger nun der Mieter oder der Vermieter der Wohnung? |
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| AW: Wieviel Steuern auf Ferienimmobilie? Hallo Hambre, danke erst mal für die Antworten. In diesem Falle wäre der Nicht-Eu-Bürger der Vermieter. Könnten eine solche Wohnung auch ein Nicht-EU-Bürger gemeinsam mit einem EU-Bürger gemeinsam kaufen, und sich die Einnahmen etc. teilen? Ich verstehe nicht ganz, weshalb Einkommensteuer und Umsatzsteuer anfallen könnten? Wie würde die Staffelung für Nicht-EU-Bürger bei Einkommensteuer aussehen? Vielen Dank nochmal. |
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| AW: Wieviel Steuern auf Ferienimmobilie? Zitat:
Zitat:
Die Umsatzstuer hat mit der Einkommensteuer nichts zu tun. Beide Steuerarten können gleichzeitig anfallen. Zitat:
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