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wie kann das sein????

Dies ist eine Diskussion zu wie kann das sein???? innerhalb des Forums Steuerrecht

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Alt 06.02.2012, 08:51
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wie kann das sein????

Wie kann das denn bitte schoen sein? Man erstellt als Steuerpflichtiger seine Steuererklärung selbst. Man trägt einen Betrag in eine falsche Zeile. Reicht Unterlagen zu den Angaben beim Finanzamt ein. Das Finanzamt prüft nicht u. übernimmt alles so wie man es einreicht. Erst Jahre später bemerkt man den Fehler. Dann heißt es Pech gehabt. Der Steuerbescheid ist nicht mehr änderbar????? Wenn aber etw. bei einer Betriebsprüfung gefunden würde, dann würde doch z.B. auch zum Negativen des Steuerpflichtigen geändert werden. Ist das keine offenbare Unrichtigkeit?
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Alt 06.02.2012, 13:06
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AW: wie kann das sein????

offenbar haben Sie einen Fehler zu Ihren Ungunsten gemacht unbd auch den Stueerbescheid NICHT geprüft - dann hätten Sie innerhalb eines Monats korrigieren können - aber Jahre später?
Hätten Sie einen Fehler zu Ihren Gunsten Jahre später auch noch gemeldet??

M.
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  #3 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 14:55
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AW: wie kann das sein????

Man kann doch innerhalb von vier Jahren nach Ablauf des entsprechenden Steuerjahres eine geänderte Steuererklärung nachreichen, während Betriebsprüfungen in der Regel nur bis zu drei Jahre zurückgehen.
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  #4 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 22:13
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AW: wie kann das sein????

man kann -aber es bringt nichts!

ich dachte, hier antworten Leute, die Ahnung von Steuern haben!
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  #5 (permalink)  
Alt 12.02.2012, 18:05
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AW: wie kann das sein????

Es besteht hier aus meiner Sicht die Chance, eine Änderung des Steuerbescheides wegen offenbarer Unrichtigkeit nach § 129 AO herbeizuführen. Das ist nach meiner Einschätzung jedenfalls dann der Fall, wenn das Finanzamt aufgrund der beigefügten Unterlagen hätte erkennen können, dass die Eintragung in das falsche Feld erfolgt ist.
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