Dies ist eine Diskussion zu wie kann das sein???? innerhalb des Forums Steuerrecht
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| wie kann das sein???? |
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| AW: wie kann das sein???? offenbar haben Sie einen Fehler zu Ihren Ungunsten gemacht unbd auch den Stueerbescheid NICHT geprüft - dann hätten Sie innerhalb eines Monats korrigieren können - aber Jahre später? Hätten Sie einen Fehler zu Ihren Gunsten Jahre später auch noch gemeldet?? M. |
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| AW: wie kann das sein???? Man kann doch innerhalb von vier Jahren nach Ablauf des entsprechenden Steuerjahres eine geänderte Steuererklärung nachreichen, während Betriebsprüfungen in der Regel nur bis zu drei Jahre zurückgehen. |
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| AW: wie kann das sein???? man kann -aber es bringt nichts! ich dachte, hier antworten Leute, die Ahnung von Steuern haben! |
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| AW: wie kann das sein???? Es besteht hier aus meiner Sicht die Chance, eine Änderung des Steuerbescheides wegen offenbarer Unrichtigkeit nach § 129 AO herbeizuführen. Das ist nach meiner Einschätzung jedenfalls dann der Fall, wenn das Finanzamt aufgrund der beigefügten Unterlagen hätte erkennen können, dass die Eintragung in das falsche Feld erfolgt ist. |
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