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Welcher Wert für Grunderwerb- und Schenkungssteuer?

Dies ist eine Diskussion zu Welcher Wert für Grunderwerb- und Schenkungssteuer? innerhalb des Forums Steuerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 02.12.2011, 20:07
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Welcher Wert für Grunderwerb- und Schenkungssteuer?

Folgen der Fall: Ein vorhandenes Grundstück (1.500m2) wurde in zwei neue Grundstücke geteilt (1.000 + 500 m2). Die Eigentümer sind Schwestern.

Nun wird über einen Notarvertrag das größere Grundstück mit EFH auf Schwester 1 als alleinige Eigentümerin und das kleinere, unbebaute Grundstück auf Schwester 2 und ihren Freund 3 übertragen.

Im Notarvertrag wird das große Grundstück mit 100.000 angegeben und das kleinere mit 50.000 Euro.

1 + 2 werden von der Grunderwerbsteuer aufgrund der Verwandtschaft befreit. 3 unterliegt der Grunderwerb- und Schenkungssteuerpflicht.

Der eigentliche Wert sind aber nur 30.000 Euro gem. Bodenrichtwert (500 m2 x 60 Euro).

Welcher Wert dient als Grundlage beim Finanzamt? Der Notarvetrag wurde bereits bekundet. Bei 50.000 Euro werden 25.000 für 3 zur Berechnung der Grunderwerb- und Schenkungssteuer angesetzt. Bei den 30.000 Euro würden aufgrund der Freibeträge keine Schenkungssteuer anfallen.

Ist ein Einspruch gegen den Steuerbescheid unter Nachweis des eigentlichen Grundstückswertes möglich bzw. ausssichtsreich?
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  #2 (permalink)  
Alt 04.12.2011, 08:57
V.I.P.
 
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AW: Welcher Wert für Grunderwerb- und Schenkungssteuer?

Zitat:
Der eigentliche Wert sind aber nur 30.000 Euro gem. Bodenrichtwert
Und wer ist dann warum auf die Idee gekommen, dieses Grundstück im notariellen Vertrag mit einem Wert von 50.000€ anzusetzen?

Warum sollte hier Grunderwerbsteuer anfallen? Die Übertragung erfolgte doch unentgeltlich, wenn ich das richtig verstanden habe. Oder wurden irgendwelche Verpflichtungen mit übernommen?

Unabhängig davon sollte ein Einspruch möglich und Erfolg versprechend sein.
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grunderwerbsteuer, grundstück, schenkungssteuer

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