Dies ist eine Diskussion zu Weiter Gehaltszahlung nach Kündigung innerhalb des Forums Steuerrecht
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| bin neu hier, also verzeiht, wenn dies das falsche Unterforum ist! Ich versuche es mal regelkonform zu formulieren: In welcher Pflicht steht ein Student, der an einer FH/Uni auf 400€-Basis gearbeitet hat und nach Kündigung trotzdem noch weiter vom Land vergütet wird? Dazu gehen wir mal davon aus, das dieser momentan ein vergütetes Praktikum ableistet und noch an der FH/Uni als Student eingeschrieben ist. Was sollte dieser Student in diesem Fall tun? Studenten können immer Geld gebrauchen, aber es steht einem ja nicht zu. Sollte man in einem solchen Fall beim zuständigen Amt des Bundeslandes anrufen? Vielen Dank |
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| AW: Weiter Gehaltszahlung nach Kündigung Ich verstehe die Frage richtig - es soll schmutzige Wäsche gewaschen werden? Dann wohl besser an Unilever, Hamburg, schreiben, die kennen sich damit besser aus! |
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