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Vorweggenommene Werbungskosten

Dies ist eine Diskussion zu Vorweggenommene Werbungskosten innerhalb des Forums Steuerrecht

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Alt 11.04.2011, 15:20
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Vorweggenommene Werbungskosten

Angenommen Studentin A studiert Betriebswirtschaftslehre mit einem angestrebten Diplomabschluss(Erststudium). Für diesen Abschluss müsste sie ein drei monatiges Praktikum oder ein Auslandssemester absolvieren.

Angenommen sie würde sich für das AuslandsPRAKTIKUM entscheiden, welches sie über eine Agnetur kostenpflichtig vermittelt bekommt. Zu diesem Praktikum würde ein Sprachkurs hinzukommen.

Könnte sie die Ausgaben für Reisekosten, Praktikumsvermittlung etc. als vorweggenommene Werbungskosten steuerlich absetzen?
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  #2 (permalink)  
Alt 12.04.2011, 17:46
V.I.P.
 
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AW: Vorweggenommene Werbungskosten

Nein, die genannten Kosten sind Kosten eines Erststudiums, da das Praktikum Voraussetzung für das Studium ist.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.04.2011, 09:58
Senior Mitglied
 
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AW: Vorweggenommene Werbungskosten

und diese Ausgaben sind als Sonderausgaben bis max. 4000,-- pro Jahr absetztbar - dazu müsste man natürlich ein Einkommen haben, das über dem Grundfreibetrag läge, damit es sich steuerlich auswirken kann!

M.
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