Dies ist eine Diskussion zu Vollstreckungsbeamter war da innerhalb des Forums Steuerrecht
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| Vollstreckungsbeamter war da angenommen, Steuerschuldner X hatte Besuch vom Vollstreckungsbeamten, nur X war nicht zu Hause. Der Beamte informiert über einen neuen Termin und hinterlässt seine Rufnummer. Da X an diesem Tage um die Uhrzeit nicht zu Hause sein kann, er das Thema aber gerne geklärt habe möchte, versucht er mehrmals täglich den Beamten zu erreichen, Nachricht auf AB und sms. Er reagiert leider nicht. Beim zuständigen FA wird X an den Beamten verwiesen! Was passiert, wenn der Beamte wieder vor verschlossener Türe steht? X kann seine vergeblichen Anrufversuche und sowie sms belegen! Vielen Dank für einen Rat! Grüße kc |
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| AW: Vollstreckungsbeamter war da Da er vollstrecken kann, kann er theoretisch die Wohnung öffnen lassen und pfänden. Sinnvoll wäre es ein Fax, Einschreiben (unter Zeugen) verschicken und den Termin verlegen und den Grund zu nennen. Anrufe und das was dort gesagt wurde sind nicht beweisbar. Alternativ die Forderung sofort begleichen. |
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| AW: Vollstreckungsbeamter war da Zitat:
__________________ Zitat:
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