Dies ist eine Diskussion zu Viele Steuerfragen zur Gewerbeanmeldung als Nebentätigkeit innerhalb des Forums Steuerrecht
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| ich habe ganz viele Fragen zum Thema Steuern bei einer Gewerbeanmeldung als Nebentätigkeit. Ich habe nun ein paar Tage mit Internetrecherchen verbracht, aber die Infos beißen sich leicht und vielleicht habe ich Glück, dass jemand von Euch sich damit schon mal auseinandergesetzt hat. Nehmen wir an: Person x bezieht Hartz IV und befindet sich im jahrelangen Streit mit der zuständigen ARGE eine Umschulung zu finanzieren. Daraufhin hat Person X sich überlegt, dass sie im Bereich Webdesign / Mediendesign eigenständige Weiterbildung betreibt und einfach mal versucht diese Dienstleistung zu verkaufen. ( Person X sind die Regeln bezüglich der Abgaben an die ARGE bekannt und plant keine Existenzgründung oder möchte Zuschläge von der ARGE haben.) Weil das alles rechtens zugehen soll hat Person X sich überlegt, dass sie einen Gewerbeantrag stellt und entsprechend gerne eine Steuernummer dafür haben möchte, um natürlich auch Rechnungen schreiben zu können. Muss Person X mit der genehmigten Gewerbeanmeldung zum Finanzamt gehen oder wird das Finanzamt automatisch informiert? Bei einer Dienstleistung wie Mediendesign / Webdesign ... werden da 7% oder 19% Steuern berechnet? ![]() Wir nehmen weiterhin an, dass Person X ein Newbie ist und sich nicht einbildet unwahrscheinlich reich zu werden, sondern mit Ach und Krach durchschnittlich ca 100.- - 200.- im Monat verdienen könnte. Würde es Sinn machen dafür ein Unterkonto / Geschäftskonto einzurichten? Person X ist vermutlich in einem ziemlichen Tatendrang verfallen, möchte sich aber keinesfall ins eine Steuerfalle begeben. Was hat es mit den Freibeträgen und Freistellungen auf sich? Ist Person X mit den vermuteten Einnahmen überhaupt steuerpflichtig? Wenn Person X die Einnahmen versteuert... kann sie dann auch relevantes wieder absetzen? Muss Person X eine Vorsteuer leisten? Das sind erstmal die Fragen, die Person X beschäftigen. Ich bedanke mich im Voraus. |
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| AW: Viele Steuerfragen zur Gewerbeanmeldung als Nebentätigkeit bei 100,-- bis 200,-- monatlichen Verdienst, sollte man erstmal mit der USt gar nichts machen, denn die ist erst Pflicht ab 17.500,-- Einnahmen pro Jahr. Gewerbeanmeldung - dann kommt Fragebogen vom Finanzamt zur steuerlichen Anmeldung - dann bekommt man eine Steuernummer! Und dann sollte man sich mal richtig beraten lasasen! Oder man kauft sich Bücher zur Existenzgründung oder macht einen solchen Lehrgang ... M. |
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| AW: Viele Steuerfragen zur Gewerbeanmeldung als Nebentätigkeit Moin Moin, ja, ich habe auch mehr und mehr den Eindruck, dass ich mich da eingehend beraten lassen muss. Da sind mir zu viele Fragen offen... Dennoch vielen Dank. |
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