Dies ist eine Diskussion zu Versteuerung von Internetspenden innerhalb des Forums Steuerrecht
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| angenommen Person A betreibt eine Website. Person A verfolgt mit der Website keinen wirtschaftlichen Zweck, sondern einen rein gemeinnützigen Zweck. Auf der Website soll ein "Spenden"-Button (möglicherw. von PayP*l) eingerichtet werden, über den Besucher die Möglichkeit haben sollen, zu spenden. Außerdem gibt es innerhalb der Website ein Team. Möglicherweise will Person A diese Spenden auf das Team aufteilen. Fragen: 1) Ist es zulässig, Spenden so aufzunehmen? 2) Muss man solche Spenden versteuern? Also muss man nennen (z.B. dem Finanzamt), dass man solche Spenden "bekommen" hat? 3) Ist es zulässig, diese Spenden dann innerhalb des Teams aufzuteilen? 4) Angenommen jemand spenden einen bestimmten Beitrag. Muss ich diesem jemand dann eine Quittung oder irgendetwas als Bescheinigung ausstellen? Vielen Dank für eure Antworten! Geändert von dauermagnet (12.01.2012 um 14:44 Uhr). |
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| AW: Versteuerung von Internetspenden zu 1) Ja, so etwas ist zulässig zu 2) Eine Versteurung erfolgt dann, wenn die Spenden so hoch sind, dass ein Gewinn erzielt wird, d.h. die Einnahmen höher sind als die Ausgaben. Der eigene Arbeitsaufwand gilt dabei nicht als Ausgabe. zu 3) Ja, sofern die Ausgaben auch innerhalb des Teams aufgeteilt werden. Die Aussage zu 2) gilt individuell für jedes Teammitglied zu 4) Nein, eine Bescheinigung muss nicht ausgestellt werden. |
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| AW: Versteuerung von Internetspenden Hallo, danke für deine Antwort!! D.h. angenommen Person A gibt jeden Monat 10€ für Webhosting aus und bekommt ab und zu 10€ (nicht jeden Monat). Dann muss ich es NICHT versteuern, richtig? Aber muss ich anmelden, dass ich überhaupt Spenden einnehme? Und angenomen Person A bekommt jeden Monat 20€ Spenden, aber gibt nur 10€ für Webhosting aus, dann MUSS ich es versteuern, richtig? Danke! |
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