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Versteuerung Dienstwagen während langer Krankheit

Dies ist eine Diskussion zu Versteuerung Dienstwagen während langer Krankheit innerhalb des Forums Steuerrecht

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Alt 04.07.2011, 12:19
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Versteuerung Dienstwagen während langer Krankheit

Folgender fiktiver Fall:

A hat einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommen und versteuert diesen auch.

Nun erkrankt A und kommt in die Entgeldfortzahlung durch die Krankenkasse.

Die Firma fordert den Dienstwagen nicht zurück und A kann diesen auch in der Fortzahlungszeit nutzen. Innerhalb dieses Zeitraumes bekommt er keine Gehalt und somit wird auch der Dienstwagen nicht versteuert.

Nach ein paar Jahren wird in der Firma eine Lohnsteuer-Außenprüfung gemacht und das Finanzamt erstellt einen neuen Einkommenssteuerbescheid an A, in dem der Bruttolohn um den geldwerten Vorteil des Dienstwagens erhöht wurde. Somit ergibt sich eine Steuernachzahlung.

Inwieweit ist A dazu verpflichtet diese Nachzahlung zu tätigen?
Muß A im Zahlungsfall auch die geforderten Zinsen begleichen?

Inwieweit muß die Firma dafür aufkommen, da sie es ja versäumt hat eine ordentliche Abrechnung vorzunehmen?

Inwieweit kann ein Dienstwagen ein Gehaltsbestandteil sein, wenn gar kein Gehalt gezahlt wird?
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  #2 (permalink)  
Alt 04.07.2011, 12:54
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AW: Versteuerung Dienstwagen während langer Krankheit

Hallo,

aber ja, das Fahrzeug wurde doch auch genutzt und dass die Firma nicht richtig abgerechnet hat, entbindet nicht von der jetzigen Nachforderung. Der Fehler wird bei der Firmen-BP aufgefallen sein und nun muss der Arbeitnehmer die Nachversteuerung zahlen.

Sonst hätte er damals entsprechende Belastung gehabt - und ob die Firma die Zinsen bezahlt?? Wäre dann wieder zu versteuernder Lohn!

M.
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  #3 (permalink)  
Alt 04.07.2011, 13:58
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AW: Versteuerung Dienstwagen während langer Krankheit

Zitat:
Zitat von Margarete Beitrag anzeigen
Hallo,

und ob die Firma die Zinsen bezahlt?? Wäre dann wieder zu versteuernder Lohn!

M.
Wieso sollten Zinsen ans Finanzamt als Lohn gelten?
Vor allem warum soll A Zinsen zahlen, obwohl er keine Schuld an der Nachlässigkeit der Firma hat.

Die Firma hätte den Dienstwagen ja zurückfordern müssen. Da er ja eigentlich Lohnbestandteil ist.
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  #4 (permalink)  
Alt 04.07.2011, 18:15
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AW: Versteuerung Dienstwagen während langer Krankheit

wenn AG die Zinsen von A zahlt, ist das Lohn!

A hätte den Dienstwagen ja auch zurückgeben können, aber er hat ihn genutzt!

M.
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  #5 (permalink)  
Alt 04.07.2011, 23:18
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AW: Versteuerung Dienstwagen während langer Krankheit

Zitat:
Zitat von Margarete Beitrag anzeigen
wenn AG die Zinsen von A zahlt, ist das Lohn!

A hätte den Dienstwagen ja auch zurückgeben können, aber er hat ihn genutzt!

M.
Tja, A war ja krank. Wie soll das dann gehen?

Die Frage ist ja, muß die Firma A darauf hin weisen, das der Wagen zurück gegeben werden muß und welche konseqenzen es mit sich bringt. Da A ja krank war, hätte die Firma dafür sorgen müssen, das der Wagen abgeholt wird, da A ja nicht in der Lage war, zu fahren.

Und die eigentliche Frage ist ja, hätte die Firma das nicht schon in dem Jahr abrechnen müssen, in dem die die Entgeltfortzahlung statt gefunden hat.

Im prinzip hat ja die Firma einen Fehler gemacht.
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  #6 (permalink)  
Alt 05.07.2011, 10:04
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AW: Versteuerung Dienstwagen während langer Krankheit

ja, das ist doch klar: die Firma hat das nicht richtig abgerechnet und daher muss jetzt nachgezahlt werden - einigen Sie sich doch mit dem Arbeitgeber oder suchen sich einen Steuerberater, der das Ihnen nochmals erklärt und Ihnen hilft,das zu verstehen und ggf. die Steuernachzahlung zu minimieren!

M.
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  #7 (permalink)  
Alt 06.07.2011, 11:11
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AW: Versteuerung Dienstwagen während langer Krankheit

Zitat:
Und die eigentliche Frage ist ja, hätte die Firma das nicht schon in dem Jahr abrechnen müssen, in dem die die Entgeltfortzahlung statt gefunden hat.
Ja, das hätte sie tun müssen.

Zitat:
Im prinzip hat ja die Firma einen Fehler gemacht.
Und durch diesen Fehler hat der AN einen ihm nicht zustehenden Steuervorteil erhalten einschließlich der Zinsvorteile, die dadurch entstehen, dass eine Zahlung erst mit mehreren Jahren Verspätung erfolgt.
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  #8 (permalink)  
Alt 24.08.2011, 13:16
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AW: Versteuerung Dienstwagen während langer Krankheit

Zitat:
Zitat von hambre Beitrag anzeigen
Ja, das hätte sie tun müssen.



Und durch diesen Fehler hat der AN einen ihm nicht zustehenden Steuervorteil erhalten einschließlich der Zinsvorteile, die dadurch entstehen, dass eine Zahlung erst mit mehreren Jahren Verspätung erfolgt.
Jetzt hat der AN aber sein Krankengeld inclusive des geldwerten Vorteils des Dienstwagens bekommen.
Dieses wird ja bei der Steuererklärung angegeben und damit wird auch eine Besteuerung vorgenommen (Progessionsvorbehalt).
Wurde damit nicht auch der Wagen versteuert?

Ist nicht auch das Finanzamt in der Lage aus den eingereichten Unterlagen der Steuererklärung sofort zu erkennen, das dort etwas nicht stimmt?
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  #9 (permalink)  
Alt 24.08.2011, 14:29
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AW: Versteuerung Dienstwagen während langer Krankheit

wie soll das Finnazamt das erkennen? Es bearbeitet nur die ESt-Erklärung des AN und prüft nicht den Lohnabzug bei der Firma: dieses macht ein Prüfer dort Jahre später - und daher jetzt die Korrektur!

M.
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  #10 (permalink)  
Alt 24.08.2011, 15:06
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AW: Versteuerung Dienstwagen während langer Krankheit

Zitat:
Zitat von Margarete Beitrag anzeigen
wie soll das Finnazamt das erkennen? Es bearbeitet nur die ESt-Erklärung des AN und prüft nicht den Lohnabzug bei der Firma: dieses macht ein Prüfer dort Jahre später - und daher jetzt die Korrektur!

M.
Naja, es wurden ja z.B. auch die VWL nicht versteuert. Aber darüber gibt es ja einen extra Nachweiss für das FA. Dort hätten sie direkt erkennen können, das diese gezahlt wurden.
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