Dies ist eine Diskussion zu Versteuerung Dienstwagen während langer Krankheit innerhalb des Forums Steuerrecht
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| Versteuerung Dienstwagen während langer Krankheit A hat einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommen und versteuert diesen auch. Nun erkrankt A und kommt in die Entgeldfortzahlung durch die Krankenkasse. Die Firma fordert den Dienstwagen nicht zurück und A kann diesen auch in der Fortzahlungszeit nutzen. Innerhalb dieses Zeitraumes bekommt er keine Gehalt und somit wird auch der Dienstwagen nicht versteuert. Nach ein paar Jahren wird in der Firma eine Lohnsteuer-Außenprüfung gemacht und das Finanzamt erstellt einen neuen Einkommenssteuerbescheid an A, in dem der Bruttolohn um den geldwerten Vorteil des Dienstwagens erhöht wurde. Somit ergibt sich eine Steuernachzahlung. Inwieweit ist A dazu verpflichtet diese Nachzahlung zu tätigen? Muß A im Zahlungsfall auch die geforderten Zinsen begleichen? Inwieweit muß die Firma dafür aufkommen, da sie es ja versäumt hat eine ordentliche Abrechnung vorzunehmen? Inwieweit kann ein Dienstwagen ein Gehaltsbestandteil sein, wenn gar kein Gehalt gezahlt wird? |
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| AW: Versteuerung Dienstwagen während langer Krankheit Hallo, aber ja, das Fahrzeug wurde doch auch genutzt und dass die Firma nicht richtig abgerechnet hat, entbindet nicht von der jetzigen Nachforderung. Der Fehler wird bei der Firmen-BP aufgefallen sein und nun muss der Arbeitnehmer die Nachversteuerung zahlen. Sonst hätte er damals entsprechende Belastung gehabt - und ob die Firma die Zinsen bezahlt?? Wäre dann wieder zu versteuernder Lohn! M. |
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| AW: Versteuerung Dienstwagen während langer Krankheit Zitat: Vor allem warum soll A Zinsen zahlen, obwohl er keine Schuld an der Nachlässigkeit der Firma hat. Die Firma hätte den Dienstwagen ja zurückfordern müssen. Da er ja eigentlich Lohnbestandteil ist. |
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| AW: Versteuerung Dienstwagen während langer Krankheit wenn AG die Zinsen von A zahlt, ist das Lohn! A hätte den Dienstwagen ja auch zurückgeben können, aber er hat ihn genutzt! M. |
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| AW: Versteuerung Dienstwagen während langer Krankheit Zitat:
Die Frage ist ja, muß die Firma A darauf hin weisen, das der Wagen zurück gegeben werden muß und welche konseqenzen es mit sich bringt. Da A ja krank war, hätte die Firma dafür sorgen müssen, das der Wagen abgeholt wird, da A ja nicht in der Lage war, zu fahren. Und die eigentliche Frage ist ja, hätte die Firma das nicht schon in dem Jahr abrechnen müssen, in dem die die Entgeltfortzahlung statt gefunden hat. Im prinzip hat ja die Firma einen Fehler gemacht. |
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| AW: Versteuerung Dienstwagen während langer Krankheit ja, das ist doch klar: die Firma hat das nicht richtig abgerechnet und daher muss jetzt nachgezahlt werden - einigen Sie sich doch mit dem Arbeitgeber oder suchen sich einen Steuerberater, der das Ihnen nochmals erklärt und Ihnen hilft,das zu verstehen und ggf. die Steuernachzahlung zu minimieren! M. |
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| AW: Versteuerung Dienstwagen während langer Krankheit Zitat:
Zitat:
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| AW: Versteuerung Dienstwagen während langer Krankheit Zitat:
Dieses wird ja bei der Steuererklärung angegeben und damit wird auch eine Besteuerung vorgenommen (Progessionsvorbehalt). Wurde damit nicht auch der Wagen versteuert? Ist nicht auch das Finanzamt in der Lage aus den eingereichten Unterlagen der Steuererklärung sofort zu erkennen, das dort etwas nicht stimmt? |
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| AW: Versteuerung Dienstwagen während langer Krankheit wie soll das Finnazamt das erkennen? Es bearbeitet nur die ESt-Erklärung des AN und prüft nicht den Lohnabzug bei der Firma: dieses macht ein Prüfer dort Jahre später - und daher jetzt die Korrektur! M. |
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| AW: Versteuerung Dienstwagen während langer Krankheit Zitat:
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| dienstwagen, geldwerter vorteil, lange krankheit |
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