Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Versteuern oder erlaubt?

Dies ist eine Diskussion zu Versteuern oder erlaubt? innerhalb des Forums Steuerrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 23.12.2011, 12:49
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2006
Ort: Riehe/LK SHG, Niedersachsen
Alter: 32
Beiträge: 68
Keine Wertung, RedIndian hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RedIndian hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RedIndian hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RedIndian hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RedIndian hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RedIndian hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RedIndian hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RedIndian hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RedIndian hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RedIndian hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Versteuern oder erlaubt?

Mitarbeiter A hat zum 1.1.12 einen neuen Teilzeit-Job (sozialversicherungspflichtig).

Mitarbeiter A macht einen 400,- Euro Job nebenbei. Dort bekommt er aber keine 400,- Euro zusammen.

Nun die Frage darf Mitarbeiter A einen zweiten 400,- Job annehmen und höchstens die Differenz zum ersten 400,- Job verdienen?

Sonst muss doch der zweite mit Steuerklasse 6 versteuert werden, oder wie läuft das dann?

Lieben Dank im Voraus, schöne Weihnachten und nen guten Rutsch ;-)
__________________
Helden leben lange ~ Legenden sterben nie!
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 23.12.2011, 16:46
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 2.156
95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)  
AW: Versteuern oder erlaubt?

Zitat:
400-Euro-Minijobs neben versicherungspflichtiger Hauptbeschäftigung

Arbeitnehmer, die bereits einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgehen, können daneben nur einen sozialversicherungsfreien 400-Euro-Minijob ausüben. Der zweite und jeder weitere 400-Euro-Minijob wird aber mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist in der Regel versicherungspflichtig in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Lediglich Arbeitslosenversicherungsbeiträge müssen für diese Beschäftigungen nicht gezahlt werden. Ausgenommen von der Zusammenrechnung mit der versicherungspflichtigen Beschäftigung wird stets der zeitlich zuerst aufgenommene Minijob.

Beispiel:
Eine Arbeitnehmerin übt bei Arbeitgeber A eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung aus und verdient monatlich 2.000 Euro brutto. Sie nimmt einen 400-Euro-Minijob bei Arbeitgeber B auf. Hier verdient sie monatlich 160 Euro. Dieser Minijob wird nicht mit der versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und bleibt versicherungsfrei. Als die Arbeitnehmerin noch einen zweiten Minijob für monatlich 200 Euro bei Arbeitgeber C aufnimmt, wird dieser Minijob mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist versicherungspflichtig.

Nicht zusammengerechnet werden Einkünfte aus 400-Euro-Minijobs und Einkünfte, die neben den 400-Euro-Minijobs aus Wehrdienst, Zivildienst, während einer Elternzeit oder aufgrund von Arbeitslosigkeit von der Agentur für Arbeit bezogen werden. In diesen Fällen bleiben die Minijobs sozialversicherungsfrei, sofern das Arbeitsentgelt aus allen Minijobs zusammen nicht mehr als 400 Euro beträgt.

http://www.minijob-zentrale.de/nn_17...__minijob.html
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 23.12.2011, 17:03
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2006
Ort: Riehe/LK SHG, Niedersachsen
Alter: 32
Beiträge: 68
Keine Wertung, RedIndian hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RedIndian hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RedIndian hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RedIndian hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RedIndian hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RedIndian hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RedIndian hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RedIndian hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RedIndian hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RedIndian hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Versteuern oder erlaubt?

Danke, darf ich mir denn aussuchen welcher versteueert wird oder wer entscheidet das?
__________________
Helden leben lange ~ Legenden sterben nie!
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 23.12.2011, 17:09
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 2.156
95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)  
AW: Versteuern oder erlaubt?

Meines Erachtens ist der zuletzt aufgenommene Job zu versteuern.

Wobei man das durch Kündigung / Wiedereinstellung sicherlich so drehen könnte, dass der gewünschte Job steuerfrei bleibt.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Erlaubt oder nicht? Strafrecht / Strafprozeßrecht 16.10.2009 15:00
Wer muss Zusatzrente versteuern VN oder VP Steuerrecht 26.05.2008 13:13
Gaspistole erlaubt oder nicht ? Waffenrecht 28.02.2007 02:39
Schikane oder erlaubt? Mietrecht 06.04.2005 09:52
Erlaubt, ja oder nein? Datenschutzrecht 08.01.2005 22:42





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Steuerrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN