Dies ist eine Diskussion zu Verständnisfrage zur Lohn- und Einkommensstuer innerhalb des Forums Steuerrecht
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| Verständnisfrage zur Lohn- und Einkommensstuer Nebenbei hat er weitere Einnahmen. Der Einkommensteuerfreibetrag beträgt im Jahr 8004 Euro. A verdient 8000 Euro brutto. Davon wird ihm Lohnsteuer abgezogen. Die sonstigen Einkünfte betragen 200 Euro. Damit hat A Gesamteinnahmen von 8200 Euro und überschreitet damit den Freibetrag. Muss er Einkommenssteuer zahlen? Kann A sich eine Werbungskostenpauschle vom Einkommen abziehen oder ist die bereits bei der Lohnsteuer berücksichtigt? |
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| AW: Verständnisfrage zur Lohn- und Einkommensstuer Die konkrete Frage ziehlt wohl auf das hier: Zitat:
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Verständnisfrage zur Lohn- und Einkommensstuer Zitat:
Für die Werbungskosten werden mindestens 920€ abgezogen. Zu den Sonderausgaben gehören die Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen und andere Vorsorgeaufwendungen, wobei es dafür Abzugsbeschränkungen gibt. Zitat:
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| AW: Verständnisfrage zur Lohn- und Einkommensstuer Das ist halt ein fiktiver Fall, damit ich den Zusammenhang zwischen Lohn- und Einkommenssteuer besser verstehen kann. Ich war mir nicht sicher, ob die Werbungskostenpauschale bereits irgendwie bei der Lohnsteuer berücksichtigt wird und man dann bei der Ermittlung der noch zu zahlenden Einkommenssteuer diese nicht mehr abziehen kann oder eben doch. Das bedeutet, dass man eigentlich bis zu 8004 Euro brutto + 920 Euro Werbungskostenpauschale + eventuelle weitere Freibeträge arbeiten kann bis man erst Steuern bezahlen muss unabhängig von der Lohnsteuer? Ich kenne einen Fall bei dem hat der Versicherungsnehmer als Aushilfe in einem Betrieb nur drei Wochen gearbeitet. Er hat ca. 1200 Euro brutto erhalten. Davon hat der Betrieb die Lohnsteuer einbehalten und ans Finanzamt abgeführt. Es handelte sich um einen Schüler, der nur diese drei Wochen im Jahr gearbeitet hat. Bei der Einkommensteuererklärung hat er dann seinen Verdienst angegeben und das ganze Geld zurück erhalten. Das war bei seinen Bekannten auch so und jedes Jahr. Eine andere Frage noch; Angenommen Jemand arbeitet auf Honorarbasis. Der Arbeitgeber hat ausdrücklich keine Lohnsteuerkarte gewollt. Ich habe gelesen, dass der Arbeitgeber für diese Person pauschal 25% vom Lohn abführt. Dies sei den meisten Arbeitgebern aber zu teuer. 1. Wieso machen es dann trotzdem manche Arbeitgeber? 2. Muss der Arbeitnehmer trotzdem die Einkommensgrenze von 8004 Euro beachten, damit er nicht Steuern zahlen muss oder zahlt der Arbeitgeber Steuern für das Einkommen? |
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| AW: Verständnisfrage zur Lohn- und Einkommensstuer Der geschilderte Beispielfall ist so völlig korrekt. Die andere Frage ist etwas unklar: Auf Honorarbasis arbeitet man gewöhnlich als Selbständiger für einen Kunden oder Auftraggeber, aber nicht für einen Arbeitgeber. Man ist dann selbst und allein für Steuern und Sozialversicherung zuständig, demzufolge braucht sich niemand für eine Lohnsteuerkarte zu interessieren. Wie die Abrechnung für eventuelle Arbeitnehmer, die nur auf Abruf arbeiten kommen oder irgendwelche Tagelöhner vorgeschrieben ist, ... keine Ahnung. Zu teuer sind dem AG (außer dem eigentlichen Lohn ) aber im allgemeinen nicht die Steuern, die werden ja nur vom Brutto des AN abgezogen, sondern die Sozialabgaben, die der AG derzeit noch in fastgleicher Höhe wie der AN selbst zuzahlen muss.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Verständnisfrage zur Lohn- und Einkommensstuer Zitat:
Zitat:
Auch das ist richtig, weil das Finanzamt dann den tatsächlichen Jahresverdienst zugrunde legt. Zitat:
Zitat:
Diese Pauschalisierung ist für einen AN allenfalls dann interssant, wenn er die kurzfristige Beschäftigung als Nebenbeschäftigung ausübt und mit seinem Hauptjob die Grenze von 8.004€ deutlich überschreitet. |
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| AW: Verständnisfrage zur Lohn- und Einkommensstuer Ich beschreibe den Honorarfall detallierter; A ist Student. Im Rahmen eines Praktikum wird ihm für das Praktikum eine Vergütung zu erhalten, weil der AG zurzeit Aushilfskräfte sowieso benötigt. Es ließe sich damit beides kombinieren. Der AG bietet folgendes an; Ich stelle dich auf Honorarbasis an und du arbeitest fünf Monate. Am Ende erhälst du von mir eine Bescheinigung, dass du ein Praktikum absolviert hast. A arbeitet aber noch nebenbei bei einer anderen Firma als Werksstudent und zahlt Rentenversicherung. Sonstige Sozialversicherungen werden ihm nicht abgezogen. Da er aber mehr als 385 Euro/ Monat verdient, hat er keinen Anspruch mehr auf eine Familienversicherung und hat eine freiwillige studentische Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse abgeschlossen. A möchte sich nun ausrechnen, ob er 8004 Euro bei dem ersten Arbeitgeber verdienen und dann zusätzlich noch die Vergütung vom Praktikum erhalten kann ohne Steuern zahlen zu müssen oder ob die Einnahmen aus dem Praktikum genau die gleichen Einnahmen sind wie die anderen, sodass er aufpassen muss nicht über 8004 Euro zu kommen. Was meint ihr damit, dass er sich um die Sozialversicherungen selbst kümmern muss? Muss er das irgendwo anmelden und dann zahlen? Der AG hat nichts davon gesagt. |
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| AW: Verständnisfrage zur Lohn- und Einkommensstuer Du schreibst in Rätseln ![]() Was heißt Honorarbasis? Ist A angestellt - dann bekommt er Lohn oder Gehalt, AG braucht Lohnsteuerkarte (oder muss bei Fehlen halt den Maximal-Einkommenssteuersatz von 25% annehmen), AG zieht Lohnsteuer und diverse Versicherung ab. AN bekommt deutlich weniger als sein Brutto-Einkommen überwiesen. Ist A selbständig -dann ist die Bezeichnung Honorar üblich-, es gelten dann keinerlei Regelungen zum Arbeitnehmerschutz, A bekommt Bruttosumme ausgezahlt, Kunde/Auftraggeber interessiert sich überhaupt nicht für Steuerkarten, A muss sich selbst freiwillig um Vericherungen und Steuern kümmern.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Verständnisfrage zur Lohn- und Einkommensstuer Zitat:
Außerdem kann A seinen Kindergeldanspruch vergessen, wenn er insgesamt nach Abzug aller Werbungskosten mehr als 8004€ im Kalenderjahr verdient.... Die FamKa bzw. das FA schaut da sehr genau hin - schließlich müssen die Eltern des A in ihrer Steuererklärung ebenfalls die Einkünfte des Kindes (A) offen legen, sofern sie Kindergeld oder Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen. Wenn A also etwas verschweigt und das auffliegt, sind auch noch seine Eltern dran! |
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| AW: Verständnisfrage zur Lohn- und Einkommensstuer AN ist nicht selbstständig, aber angenommen der AG hätte gesagt, dass er A auf Honorarbasis einstellt. Scheinbar würde aber wirklich A brutto = netto ausbezahlt bekommen. AN würde nach jedem Tag sich in eine Liste eintragen wie lange er da war und dann würde das entsprechende Gehalt an AN überwiesen werden. An wen muss man sich wenden bez. der gesetzlichen Rentenversicherung, Pflegeversicherung, ect. damit der AN nicht irgendwann später eine Nachzahlung leisten muss? Mit der Krankenversicherung ist der AN sowieso ständig in Kontakt. |
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