Dies ist eine Diskussion zu Vermietung - Afa, Instandhaltung etc. innerhalb des Forums Steuerrecht
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| Vermietung - Afa, Instandhaltung etc. Im Dezember 2009 zieht der Verkäufer aus und übergibt bereits einen Schlüssel an A, damit dieser notwendige Renovierungsarbeiten etc. vornehmen kann. A dämmt z.B. das Dach noch im Dezember. Kann A diese Kosten bereits 2009 als Werbungskosten und somit Verlust aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend machen, obwohl die Eigentumsumschreibung erst im Februar 2010 erfolgen wird und der erste Mieter nicht vor März 2010 einziehen kann/will? Wie sieht es mit der AfA aus - ab wann kann er diese ansetzen? Erst bei Einzug des ersten Mieters oder auch bereits für Dezember 2009? Kann A also außer den Zinsen für die aufgenommen Darlehen zum Erwerb des Objektes in 2009 überhaupt bereits etwas absetzen, und wenn ja, was? |
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| AW: Vermietung - Afa, Instandhaltung etc. Vorweggenommene Werbungskosten für ein zu vermietendes Objekt sind in dem Jahr steuerlich geltend zu machen, in dem sie bezahlt werden. Vorsicht bei größeren Erhaltungsmaßnahmen (15%-Grenze nicht vergessen)! AfA kann allerdings erst ab Kauf (Übergang Nutzen/Lasten) geltend gemacht werden, - aber eben ab Kauf und nicht erst ab Einzug des Mieters. Zusammenfassend: Alle Kosten jeweils im Jahr der Bezahlung in die Steuererklärung. Afa ab Eigentum. Gruß, die Catja |
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