Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Verlustvortrag für Erststudium nachträglich beantragen - aktuelle Rechtssprechnung BFH

Dies ist eine Diskussion zu Verlustvortrag für Erststudium nachträglich beantragen - aktuelle Rechtssprechnung BFH innerhalb des Forums Steuerrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 18.08.2011, 21:27
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 4
Keine Wertung, Casalla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Casalla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Casalla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Casalla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Casalla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Casalla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Casalla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Casalla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Casalla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Casalla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Verlustvortrag für Erststudium nachträglich beantragen - aktuelle Rechtssprechnung BFH

Hallo,

Herr X. hat von 2004-2006 eine Berufsausbildung gemacht und von 2006-2009 in Anlehnung an die Berufausbildung studiert (Bachelor-Erststudium) und 2009 sein Masterstudium (gleiche Berufsausrichtung) begonnen. Für das Steuerjahr 2008 hat Herr X. seine erste Steuererklärung abgegeben. Aufgrund der geringen Einkünfte wurden Herrn X. die Steuern entsprechend voll erstattet. Gleiches gilt für das Steuerjahr 2009. Leider hat Herr X. für die beiden Steuerjahre keine Studienkosten geltend gemacht! (Damalige/Aktuelle Rechtslage zum Erststudium). Wäre das noch für 2007 und 2006 noch möglich, da Herr X. die 2010er noch nicht abgegeben hat?

Demnächst möchte Herr X. mit der Bearbeitung der Steuerklärung für 2010 beginnen. Da sich Herr X. ja derzeit in einem Zweitstudium (Master-Studienbeginn Herbst 2009) befindet und seit Januar 2010 ein festes Einkommen hat möchte Herr X. jetzt gerne wissen, wie er die Steuererklärung für 2010 am besten gestalten soll, besonders in Hinblick auf das aktuelle BFH-Urteil?

http://www.steuerzahler.de/Studienko...637/index.html

Zudem möchte Herr X. gerne wissen, inwiefern die Kosten für das Erststudium (Herbst 2006-Herbst 2009) noch nachträglich als Verlustvortrag geltend gemacht werden können? Oder gibts noch irgendwelche anderen Möglichkeiten?

Vielen Dank!
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 19.08.2011, 12:36
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2008
Ort: Somerset West, SA, und ein wenig in Hamburg
Beiträge: 96
Keine Wertung, Germantax hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Germantax hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Germantax hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Germantax hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Germantax hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Germantax hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Germantax hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Germantax hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Germantax hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Germantax hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Verlustvortrag für Erststudium nachträglich beantragen - aktuelle Rechtssprechnung BFH

Hallo,

die Festsetzungsfrist beträgt 4 Jahre und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer fällig wurde; § 169 i.V.m. § 170 AO.
Dass vereinzelte Finanzämter (immer noch) eine kürzere Festsetzungsfrist von 2 Jahren anwenden, ist nicht zulässig.

Dementsprechend ist der Zug für 2006 bereits abgefahren - für 2007 besteht die Möglichkeit, die Erklärung bis zum 31. Dez. 2011 abzugeben.

Die Kosten für das Erststudium / Aufbaustudium sollten in den noch nicht veranlagten Jahren (also 2007, 20010ff.) angesetzt werden. Sofern die einzelnen Jahre bereits veranlagt sind (2008 und 2009), stellt sich die Frage, inwieweit die Veranlagungen endgültig sind oder noch geändert werden können. Hierzu muss man sich den Regelungsinhalt der Bescheide ansehen.

Hinsichtlich der beiden Beschlüsse muss noch eingeräumt werden, dass der BMF vielleicht einen Nichtanwendungserlass veröffentlicht, so dass man dann die Sache erneut durchfechten muss. Angesichts der Vorlagen dürfte dies aber kein grosses Problem sein. Im Übrigen muss auch eingeräumt werden, dass es natürlich immer ein Problem ist, wenn man so lange wartet, bis ein Urteil / ein Beschluss veröffentlich wird - wir haben unseren Mandaten schon vor Jahren / seit der letzten Gesetzesänderung angeraten, die Kosten als Werbungskosten und nicht als Sonderausgaben anzusetzen.
__________________

Gruß - GERMANTAX ®


nein, wir müssen uns nicht hinter irgend einem Pseudonym verstecken.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 20.08.2011, 12:52
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 4
Keine Wertung, Casalla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Casalla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Casalla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Casalla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Casalla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Casalla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Casalla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Casalla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Casalla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Casalla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Verlustvortrag für Erststudium nachträglich beantragen - aktuelle Rechtssprechnung BFH

Hallo,

der Regelungsinhalt für den Steuerbescheid 2008 setzt sich bei Herrn X. folgend zusammen (Auszug)!

[...] Erläuterung zur Vorläufigkeit

Die Festsetzung der Einkommensteur ist gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4 AO vorläufig hinsichtlich

- Nichtabziehbarkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben (Aufhebung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG durch das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom 22. Dezember 2005, BGBl. I S. 3682)

- Nichtberücksichtigung pauschaler Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben in Höhe der steuerfreien Aufwandsentschädigung nach § 12 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages

- Anwendung der Neuregelung zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes
2007, § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG)

- Höhe des Grundfreibetrags (§ 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG)

- Verfassungsmäßiges Zustandekommen des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom 29. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3076, 2004 I S. 69); dieser Vorläufigkeitsvermerk stützt sich nur auf § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO.

- Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zu Rentenversicherungen als vorweggenommene Werbungskosten
bei den Einkünften im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EStG. [...]

Oder müssten hier noch andere Regelungsinhalte im Bescheid aufgeführt sein?

Nach weiterer Einsicht in die Unterlagen von Herrn X. wurde ersichtlich, dass für das Steuerjahr 2008 die Einkünfte bei rund 3200€ brutto lagen, die Ausgaben (Studiengebühren+Fahrtkosten+Literatur) bei ca. 2500€ liegen. Für das Steuerjahr 2009 liegen der Einnahmen knapp unterm Steuerfreibetrag (7500€), Ausgaben blieben ziemlich konstant. Ist auf Grundlage dieser Einkommensverhältnisse überhaupt noch eine entsprechender Verlustvortrag bzw. Geltendmachung der Studiengebühren als Werbungskosten möglich? Wie sollte am Besten verfahren werden? Besonders in Hinblick auf die Steuererklärung 2010?

Vielen Dank!
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 26.08.2011, 15:02
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 1.192
98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)  
AW: Verlustvortrag für Erststudium nachträglich beantragen - aktuelle Rechtssprechnung BFH

Die ergangenen Steuerbescheide für die Jahre 2008 und 2009 sind nicht mehr änderbar. Die Verluste für die Jahre 2006 und 2007 werden zunächst einmal mit positiven Einkünften aus den Jahren 2008 und 2009 verrechnet. Die verechnung erfolgt mit dem Gesamtbetrag der Einkünfte unabhängig davon ob darauf auch Steuern angefallen sind.

Daher sollte man auch prüfen, ob die Verluste aus 2006 und 2007 nicht durch die positiven Einkünfte aus 2008 und 2009 aufgezehrt werden. Dann würde die Abgabe der Steuererklärung für die Vorjahre keinen Sinn machen.

Für das Jahr 2010 kann man sich jedoch auf das Urteil berufen und die Studienkosten geltend machen.

Es ist übrigens strittig, ob die Abgabefrist 4 Jahre beträgt oder sogar 7 Jahre (§ 170 Abs. 2 Nr. 1 AO).
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Verlustvortrag für Erststudium nachträglich beantragen - aktuelle Rechtssprechnung BFH Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 18.08.2011 21:14
Geh- Fahr- Leitungsrecht nachträglich beantragen Baurecht 08.12.2009 23:37
Erststudium verschwiegen Schulrecht und Hochschulrecht 23.10.2009 17:43
Verlustvortrag für Erststudium nachträglich (pauschal?) beantragen Steuerrecht 28.04.2009 20:27
Bafög und Erststudium Schulrecht und Hochschulrecht 15.10.2008 19:15





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Steuerrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN