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Verlustvortrag

Dies ist eine Diskussion zu Verlustvortrag innerhalb des Forums Steuerrecht

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Alt 17.06.2011, 09:12
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Verlustvortrag

Einen wunderschönen Guten Morgen!

Ich habe da mal wieder einen schönen Beispielsfall und würde gerne eure rechtliche Einschätzung dazu einholen.

Freiberufler A betreibt in einer mittelgroßen Stadt in Deutschland eine Marketingberatung. Hierbei betreut er Kunden und wurde vom Finanzamt des Ortes als Freiberufler anerkannt.

In den vergangenen zwei Jahren hat er insgesamt einen Verlustvortrag von 120 tsd Euro erwirtschaftet.

Nun plant Freiberufler A im Juli d. J. die Gründung einer Kapitalgesellschaft bzw. den Kauf einer Vorrats- od. Mantelgesellschaft.

Frage:
1. Ist ein Verlustvortrag vom Freiberufler A auf eine neugegründete GmbH möglich?
2. Besteht darüber hinaus die Möglichkeit einen Verlustvortrag von einem Freiberufler auf eine Kapitalgesellschaft zu übertragen bei welcher er Gesellschafter und GF ist?

Ich freue mich auf euer Feedback und wünsch euch einen erfolgreichen Tag!

Euer Halunke
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  #2 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 23:32
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AW: Verlustvortrag

Ja, das geht, wenn du eine Umwandlung machst.
Aber du kannst dann die GmbH nicht mit Verlustvortrag verkaufen. Weil der nicht bei einer GmbH anerkannt wird vom Finanzamt
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