Dies ist eine Diskussion zu Verluste aus Insolvenz § 17 EStG innerhalb des Forums Steuerrecht
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| Verluste aus Insolvenz § 17 EStG in Februar 2001 ging eine Firma in Insolvenz. Der GF und Hauptgesellschafter hat seine Verluste aus Stammkapital, Krisendarlehen und ausstehender Gehälter in der EKSt 2001 geltend gemacht. Das FA hat unter Bezug auf ein Urteil des FG Hannover, dass noch unter dem ehemaligen Konkursgesetzes gesprochen war heran gezogen und die Geltendmachung abgelehnt mit Hinweis, dass erst nach Liquidation, bzw. Abschluss des Insolvenzverfahrens die Verluste geltend gemacht werden könnten. Der Steuerzahler legte gg. den Bescheid Einspruch ein, den sein Steuerberater (ohne Mitteilung an seinen Mandanten 2006 zurück nahm! Somit kam der Anspruch (ab 2002) in das Halbeinkünfteverfahren. In 2007 wurde dann dieser verkürzte Anspruch anerkannt und es kam zu einer Zahlung durch das FA. Das Insolvenzverfahren ist aus formalen Gründen bis zur Stunde noch nicht beendet worden. Allerdings legte der Insolvenzverwalter, der zugleich Steuerfachanwalt ist, dem FA seinerzeit eine schriftliche Einschätzung vor, dass der Steuerpflichtige als nachrangiger Gläubiger unter keinen Umständen Zahlungen aus der Masse erhalten wird. Im Februar 2009 wurde eine Firma insolvent, die der Vorgenannte als GF führte, er aber kein Gesellschafter war. Der Gesellschafter, der in 2008 der Firma noch erhebliche Kredite gewährt hatte, möchte seine Verluste in der EKSt. 2009 geltend machen, mit einer Verlustzuweisung auf 2008, weil er da hohe Steuern bezahlt hatte. Die Insolvenz wurde mangels Masse abgelehnt, die Gesellschaft von Amts wegen geschlossen. Das Liquidationsverfahren ist nun (Mai 2011) abgeschlossen. Der Liquidator hat keinerlei Umsätze gemacht. Derzeit wird die Bilanz 2010 und eine Abschlussbilanz erstellt. Der Steuerberater des Gesellschafters ist der Auffassung, die Verluste auch erst in 2011 geltend machen zu können! Dadurch würde der Gesellschafter absolut leer ausgehen, da er seit dieser Insolvenz kein steuerpflichtiges Einkommen mehr hat. Was tun? Wo steht geschrieben, dass die Verluste nach § 17 EStG zeitnah, also zum Zeitpunkt des Entstehens geltend gemacht werden können? Das FA wird sehr wahrscheinlich versuchen, den späteren Zeitpunkt des Abschlusses der Liquidation zu wählen. Gibt es da aktuelle Rechtsprechung hierzu? Herzlichen Dank für Eure Geduld! Gruß Johannes Peter |
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| AW: Verluste aus Insolvenz § 17 EStG Hallo, um aus dem Vortext die eigentliche Frage kurz zu stellen: Der Gesellschafter möchte seine Verluste aus Insolvenz für das Jahr geltend machen, in dem die Insolvenz beantragt und mangels Masse abgelehnt wurde(2009), denn genau zu diesem Zeitpunkt sind die Verluste entstanden. Die anschließende Liquidation, auf die der Gesellschafter keinerlei Einfluss hatte, da damit der ehem. GF beauftragt war, hat keine Umsätze gebracht und ist nun (2011)abgeschlossen. Das FA will die Verluste erst in 2011 anerkennen. Was kann dagegen vorgebracht werden? Vielen Dank für Euer Interesse. Gruß Johannes Peter |
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| AW: Verluste aus Insolvenz § 17 EStG Es kommt auf die Umstände im Einzelfall an. Einen guten Überblick bietet BFH Urteil v. 28.10.2008, IX R 100/07, BFH/NV 2009, 561 mwN; |
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