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Verkauf von GmbH - Nachforderungen aus dem Jahr vor dem Verkauf

Dies ist eine Diskussion zu Verkauf von GmbH - Nachforderungen aus dem Jahr vor dem Verkauf innerhalb des Forums Steuerrecht

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Alt 12.08.2006, 13:45
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Verkauf von GmbH - Nachforderungen aus dem Jahr vor dem Verkauf

Hallo,

hier ein interessanter Fall:

A verkauft B eine GmbH. B wurden die Geschäftsunterlagen übergeben. Belege, die einige Jahre älter waren, wurden von B niemals abgeholt. Diese wurden bei C in den letzten Jahren in einer Abstellkammer gelagert.

Diese GmbH war mit einem Darlehen von A belastet. B bzw. die GmbH zahlte dieses Darlehen erst nach einem verlorenen Gerichtsprozeß zurück. B ist also nicht gut auf A zu sprechen.

B hat vier Jahre nach dem Kauf eine Umsatzsteuer-Betriebsprüfung. In diesem Jahr war noch A Geschäftsführer. Er fragt C nach noch vorhandenen Unterlagen (aus dem Jahr vor dem Kauf) und ihm wird der Zugang zu der Abstellkammer gewährt.

B nimmt alle Unterlagen, die für ihn von Interesse sind, mit. Das Finanzamt stellt fest, dass es in diesem Jahr einen sehr geringen Materialaufschlagsatz gegeben hat. Um die Richtigkeit zu prüfen, will das Finanzamt die Stundenlohnzettel der Monteure überprüfen. B behauptet jetzt vor dem Finanzamt, dass diese vernichtet worden sind. Das Finanzamt verwirft daraufhin die Buchhaltung und schätzt die Umsatzsteuer nach und schickt B den dann gültigen Steuerbescheid.

Diese Zahlung wird von B vorgenommen. Nachdem der Bescheid rechtskräftig geworden ist, will B das Geld von A zurück mit der Begründung, dass die benötigten Unterlagen vernichtet worden sind.

Kann eine Klage gegen A Erfolg haben bzw. welche Möglichkeiten hat A in diesem Fall?

Vielen Dank im voraus für Eure Einschätzungen !

Grüße, Jomira
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