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UVG-Fahrtkosten-Steuern-Hilfe

Dies ist eine Diskussion zu UVG-Fahrtkosten-Steuern-Hilfe innerhalb des Forums Steuerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.01.2012, 17:05
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UVG-Fahrtkosten-Steuern-Hilfe

Hallo.

Also Su-Fu habe ich durch und dort nur was zum Ehegattenunterhalt gefunden. Wahrscheinlich nicht die richtigen Suchworte genutzt. Ich hoffe aber, man kann mir trotzdem helfen.

Folgende Situation hab ich mir ausgedacht:

Nehmen wir mal an, er ist Vater eines 4 jährigen unehelichen Kindes.
Die Mutter beziehe Hartz IV, bekommt ~130 € UVG (Vater zahlt hier ~100€) und das Kindergeld.
Der Vater hätte ein monatliches Nettoeinkommen von unter ~1000 €. Beläuft sich im Regelfall auf gut ~950€. (35 Stunden /Woche für ~7€ brutto)
Der Vater hätte das Kind mit 0,5 eingetragen und monatlich Fahrtkosten von ~60€, beläuft sich im Jahr also auf ~720€.
Das Kind wäre jedes zweite WE beim Vater und in den Ferien auch gerne mal für ne Woche oder zwei.
Die Miete beim Vater beträgt ~500€ im Monat, die er sich mit seiner neuen Lebensgefährtin (unverheiratet) teilen würde.

Bestünde da nun irgendeine Möglichkeit das von der Steuer unter z.B. außergwöhnliche Belastungen abzusetzen oder heisst dass, das der Vater die ~160€ im Monat (Fahrtkosten und UVG) nicht mal ansatzweise wiederbekommt?

Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit und hilfreichen Antworten
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  #2 (permalink)  
Alt 14.01.2012, 17:14
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AW: UVG-Fahrtkosten-Steuern-Hilfe

Warum zahlt der Vater überhaupt noch 100 € monatlich?

Dann dürfte gar kein Unterhaltvorschuss in Höhe von 133 € geleistet werden dürfen.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.01.2012, 17:19
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Weil das so festgesetzt wurde von Seiten des Bundeslandes in dem die Mutter mit dem Kind wohnt.

Der komplette UVG beträgt ~130€ von denen der Vater ~100€ zahlt. Sprich 30€ das Bundesland und ~100 der Vater.
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  #4 (permalink)  
Alt 14.01.2012, 17:25
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AW: UVG-Fahrtkosten-Steuern-Hilfe

Dann sind es also 100 € Unterhalt und 33 € Unterhaltsvorschuss.


Werbungskosten können natürlich mit der Steuererklärung geltend gemacht werden. Diese dürften aber durch die Werbungskostenpauschale von 760 € (?) abgegolten sein.


Ferner würde ich den Vater mal auf den Sozialrechtsbereich aufmerksam machen, denn es ist durchaus möglich, dass Anspruch auf ALG2 oder Wohngeld besteht.
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  #5 (permalink)  
Alt 14.01.2012, 17:28
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AW: UVG-Fahrtkosten-Steuern-Hilfe

@Casa
Kindesunterhalt sind allerdings keine Werbungskosten. Und die Fahrtkosten verstehe ich hier auch so, dass sie Fahrtkosten zum Kind und nicht zur Arbeit sind.

Oder verstehe ich da was falsch?
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  #6 (permalink)  
Alt 14.01.2012, 17:29
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AW: UVG-Fahrtkosten-Steuern-Hilfe

Ok, dann eben so rum. Ich kenne diese ganzen bezeichnungen nicht so wirklich

Also am Besten wäre dann, alles was anfällt als Werbungskosten anzugeben? Mehr als es nicht berechnen ist ja nicht möglich.

Die Idee mit dem Sozialrechtsbereich ist so ne Sache, da wie gesagt neue Lebensgefährtin. Diese verdient dasselbe weil gleiche Firma in der die beiden beschäftigt sind. Und dadurch wird das Einkommen dann ja wieder hoch, geh ich jetzt mal von aus. Aber das ist ne andere Sparte und hat ja nun nix im Steuerrecht verloren.

@kerzenlich. Ja genau so
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  #7 (permalink)  
Alt 14.01.2012, 17:40
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AW: UVG-Fahrtkosten-Steuern-Hilfe

Die Fahrtkosten zum Kind sind "Umgangskosten" und nicht steuerlich absetzbar - so jedenfalls mein letzer Stand.
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  #8 (permalink)  
Alt 14.01.2012, 17:45
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AW: UVG-Fahrtkosten-Steuern-Hilfe

Habt Ihr irgendwelche Paragraphen oder Links oder sonstirgendwas wo ich mir das alles mal durchlesen kann? Ich war eben schon irgendwo beim einkommenssteuergesetz gewesen aber gefunden habe ich da auch nix.
Das ist für mich alles ein Buch mit 7 Siegeln.
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  #9 (permalink)  
Alt 14.01.2012, 18:25
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Es gibt ein Urteil BFH III R 30/06.
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  #10 (permalink)  
Alt 14.01.2012, 20:36
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Bei den 60 € bin ich von Fahrtkosten zur Arbeit ausgegangen.




Nur weil die Freundin in der Wohnung wohnt, heißt das noch lang nicht, dass sie gegenseitig mit ihrem Einkommen füreinander einstehen müssen.
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