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USt umgehen?

Dies ist eine Diskussion zu USt umgehen? innerhalb des Forums Steuerrecht

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Alt 27.09.2011, 16:15
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USt umgehen?

Mal angenommen, Privatmann P hätte eine größere Anschaffung zu tätigen.
Kann er jetzt zu einem befreundeten vorsteuerabzugsberechtigten Kleinunternehmer K gehen, diesem das Geld vorstrecken und diesen den Einkauf tätigen lassen, um dann wiederum die Ware von dem K zu einem symbolischen Preis von 1€ zu erwerben?
K würde sich die gezahlte USt als Vorsteuer erstatten lassen (er hat sonst keine Umsätze mit seinem Unternehmen) und an P weitergeben. P hätte sich den größten Teil der USt gespart.

Bitte um Eure Meinungen.
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Alt 27.09.2011, 17:55
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AW: USt umgehen?

Zitat:
Zitat von MilaKuk Beitrag anzeigen
Mal angenommen, Privatmann P hätte eine größere Anschaffung zu tätigen.
Kann er jetzt zu einem befreundeten vorsteuerabzugsberechtigten Kleinunternehmer K gehen, diesem das Geld vorstrecken und diesen den Einkauf tätigen lassen
Das wäre als Kredit zu verbuchen, außerdem geht die Anschaffung dann ja in das Betriebsvermögen von K.
Zitat:
um dann wiederum die Ware von dem K zu einem symbolischen Preis von 1€ zu erwerben?
Zunächst mal müßte K die Anschaffung ja abschreiben, wenn er sie gleich zum Preis von 1 € wieder verkauft, hat er in seiner Bilanz ein Problem, außerdem würde das Finanzamt das nicht mitmachen. Und K muß den Kredit ja auch an P wieder zurückzahlen, woher soll er das Geld nehmen? Anderenfalls müsste er es nämlich als Einnahme versteuern...

Zitat:
K würde sich die gezahlte USt als Vorsteuer erstatten lassen (er hat sonst keine Umsätze mit seinem Unternehmen)
Dann wird das Finanzamt sein Unternehmen als "Liebhaberei" einstufen und eine steuerliche Absetzbarkeit generell verneinen.

Zitat:
Bitte um Eure Meinungen.
Das wird daran scheitern, daß Finanzämter nicht so doof sind wie man ihnen manchmal unterstellt, und daß diese Konstruktion ganz schnell als Versuch der Steuerumgehung auffallen würde.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 27.09.2011, 18:23
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AW: USt umgehen?

Vielen Dank für die Antwort. Bitte auch weiterhin um Eure Meinungen.

Zitat:
Das wäre als Kredit zu verbuchen, außerdem geht die Anschaffung dann ja in das Betriebsvermögen von K.
Zitat:
Zunächst mal müßte K die Anschaffung ja abschreiben, wenn er sie gleich zum Preis von 1 € wieder verkauft, hat er in seiner Bilanz ein Problem, außerdem würde das Finanzamt das nicht mitmachen. Und K muß den Kredit ja auch an P wieder zurückzahlen, woher soll er das Geld nehmen? Anderenfalls müsste er es nämlich als Einnahme versteuern...
K und P kennen sich und da bei K Betriebs- und Privatvermögen identisch sind, steht davon nichts in irgendwelchen Büchern.


Zitat:
Dann wird das Finanzamt sein Unternehmen als "Liebhaberei" einstufen und eine steuerliche Absetzbarkeit generell verneinen.
Wiki: "Umsatzsteuerlich ist der Begriff der Liebhaberei nicht relevant, da § 2 Abs. 1 UStG von der Einnahmeerzielungsabsicht spricht. Diese ist von der Gewinnerzielungsabsicht streng zu unterscheiden. Folglich kann auch bei dauerhaften Verlusten und/oder Vorsteuerüberhängen sowie der Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit aus persönlichen Gründen die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft erhalten bleiben."

Zitat:
Das wird daran scheitern, daß Finanzämter nicht so doof sind wie man ihnen manchmal unterstellt, und daß diese Konstruktion ganz schnell als Versuch der Steuerumgehung auffallen würde.
Das muss man erstmal beweisen (Letzteres).
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Alt 28.09.2011, 10:33
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AW: USt umgehen?

Ganz einfach: Es ist Steuerhinterziehung.

Es stellt sich also die Frage, ob das Finanzamt dahinterkommt. Bei einem Locher für 18 EUR wahrscheinlich nicht. Du sprichst von einer "größeren Anschaffung". Da ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass das auffliegt. Irgendwann hat dein Kumpel eine Betriebsprüfung oder USt-Sonder-Prüfung. Dann heißt es Steuern + Zinsen nachzahlen und Steuerstrafverfahren. Letztlich geht es dir ja um die Geltendmachung eines unberechtigten Vorsteuerabzuges. Da es heisst es nach der Rspr. des BGH ab einer hinterzogenen Steuer von 50.000 €: Freiheitsstrafe die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Wenn man Steuern hinterziehen will, dann muss man das anders machen.
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Alt 28.09.2011, 12:44
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AW: USt umgehen?

Zitat:
Zitat von MilaKuk Beitrag anzeigen
K und P kennen sich und da bei K Betriebs- und Privatvermögen identisch sind, steht davon nichts in irgendwelchen Büchern.
Auch als Kleinunternehmer ist K buchführungspflichtig und hat auch selbstverständlich ein Betriebsvermögen.

Zitat:
Zitat:
Das wird daran scheitern, daß Finanzämter nicht so doof sind wie man ihnen manchmal unterstellt, und daß diese Konstruktion ganz schnell als Versuch der Steuerumgehung auffallen würde.
Das muss man erstmal beweisen (Letzteres).
Das Finanzamt muß gar nichts beweisen. Das Finanzamt unterstellt das einfach, und erlässt auf dieser Grundlage einen Steuerbescheid.

Und der Steuerpflichtige kann dann dagegen Widerspruch einlegen und nach Ablehnung des Widerspruchs vor die Finanzgerichtsbarkeit ziehen.

Die erkennt unzulässige Steuervermeidung in der Regel genauso gut und schnell wie die Finanzämter.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #6 (permalink)  
Alt 28.09.2011, 12:45
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AW: USt umgehen?

Zitat:
Zitat von cpe Beitrag anzeigen
Ganz einfach: Es ist Steuerhinterziehung.

Es stellt sich also die Frage, ob das Finanzamt dahinterkommt. Bei einem Locher für 18 EUR wahrscheinlich nicht. Du sprichst von einer "größeren Anschaffung". Da ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass das auffliegt. Irgendwann hat dein Kumpel eine Betriebsprüfung oder USt-Sonder-Prüfung. Dann heißt es Steuern + Zinsen nachzahlen und Steuerstrafverfahren. Letztlich geht es dir ja um die Geltendmachung eines unberechtigten Vorsteuerabzuges. Da es heisst es nach der Rspr. des BGH ab einer hinterzogenen Steuer von 50.000 €: Freiheitsstrafe die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Wenn man Steuern hinterziehen will, dann muss man das anders machen.
Und wenn man Steuern sparen will, ebenfalls. (Nicht, daß es da keine Möglichkeiten gäbe.)
__________________
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  #7 (permalink)  
Alt 30.09.2011, 11:42
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AW: USt umgehen?

Ich danke Euch für die Antworten. Ich denke jetzt, ich habe verstanden wo die Probleme liegen. P ist übrigens ein nicht besonders vermögender Rentner, wieso sich der M um die Sache kümmert.


Wie wäre es denn, wenn der K dem P die Ware (es handle sich hier um einen exklusiven Tisch) nicht wieder verkauft, sondern diesem nur zur Nutzung überlässt? Die beiden vertrauen sich.
Dann könnte K sich die Vorsteuer erstatten lassen und behaupten, er bekäme die Ware nicht weiterverkauft.


@TomRohwer
K hat nur einen Gewerbeschein, sonst nichts. Da gehen Betriebs- und Privatvermögen doch ineinander über? Bitte korrigiere mich, wenn nicht.
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  #8 (permalink)  
Alt 30.09.2011, 13:01
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AW: USt umgehen?

Zitat:
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Wie wäre es denn, wenn der K dem P die Ware (es handle sich hier um einen exklusiven Tisch) nicht wieder verkauft, sondern diesem nur zur Nutzung überlässt? Die beiden vertrauen sich.
Dann könnte K sich die Vorsteuer erstatten lassen und behaupten, er bekäme die Ware nicht weiterverkauft.
Auch das wäre Steuerhinterziehung.
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  #9 (permalink)  
Alt 30.09.2011, 13:24
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AW: USt umgehen?

Zitat:
Zitat von MilaKuk Beitrag anzeigen
Wie wäre es denn, wenn der K dem P die Ware (es handle sich hier um einen exklusiven Tisch) nicht wieder verkauft, sondern diesem nur zur Nutzung überlässt? Die beiden vertrauen sich.
Dann könnte K sich die Vorsteuer erstatten lassen und behaupten, er bekäme die Ware nicht weiterverkauft.
Bei der nächsten Buchprüfung wird der Betriebsprüfer den Tisch sehen wollen. Und wenn der dann woanders steht, wird das Absetzen der Rechnung für den Tisch beanstandet und eine Nachforderung erhoben.

Ich kenne persönlich einen Fall, wo in einer KG (Familienunternehmen) auf dem Betriebsgelände eine Mauer hochgezogen wurde, von einer Maurerunternehmen. Aus der Rechnung ergab sich, daß die Mauer eine Länge von X Metern haben sollte, und ein Betriebsprüfer wurde gesehen, wie er mit einem Maßband die Mauer nachmaß. Sie war etwa 1,5 Meter kürzer als sie nach Rechnung eigentlich hätte sein können.

Also schlussfolgerte der Buchprüfer messerscharf: diese 1,5 Meter könnten ja beim Geschäftsführer und KG-Komplementär zuhause in dessen Garten stehen. Und tauchte also mit seinem Maßband in jenem Garten auf.

Dort stand indessen keine solche Mauer, der Maurer hatte wohl einfach ein bißchen beim Messen geschlampt, und schließlich wurde die Rechnung des Maurers an die KG dann auch akzeptiert.

Davon abgesehen also, daß der Tisch auch wirklich bei K stehen sollte, gehört er natürlich auch K. Und nicht P.

Vor allem aber: wenn P das Ding bezahlt, und dem K das Geld gibt, damit er den Tisch kauft, dann muß K das Geld bei sich verbuchen. Da kommt er nicht raus. Sonst geht seine Bilanz nicht auf.

Zitat:
@TomRohwer
K hat nur einen Gewerbeschein, sonst nichts. Da gehen Betriebs- und Privatvermögen doch ineinander über?
Nein. Durchaus nicht. Jedenfalls dann nicht, wenn K seine betrieblichen Anschaffungen steuerlich geltend machen will.
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  #10 (permalink)  
Alt 30.09.2011, 14:59
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AW: USt umgehen?

Also gut ich seh es ein.

Vielen Dank an alle, die geantwortet haben, besonders TomRohwer.

Es ging in diesem fiktiven Fall nicht darum, den Staat um Geld zu bringen, sondern einer ausgedachten Person das finanzielle Überleben zu vereinfachen.
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