Dies ist eine Diskussion zu unvollständige bewirtungsbelege innerhalb des Forums Steuerrecht
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| unvollständige bewirtungsbelege es geht um nicht ordnungsgemäße Bewirtungsbelege bei einem gemeinnützige Verein. Was könnte geschehen, wenn ein Betreibsprüfer dies beanstanden würde. Wie sähen die rechlichen Konsequenzen für den Verein aus? Was könnte schlimmstenfalls passieren? Gruß Mechtilde
__________________ mdreimal |
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| AW: unvollständige bewirtungsbelege meiner ertfahrung nach kann lediglich passieren, dass die bewirtungskosten rausfliegen und somit kein aufwand darstellen. theoretisch könnte vielleicht noch passieren, dass die kosten in einer so beträchtlichen höhe sind und der prüfer rausbekommt, dass diese nicht wirklich betrieblich sind (ich wüsste nicht wie er das rausfindet) und steuerverkürzung o.ä. anhängen möchte. oder die herausnahme der kosten erhöht den gewinn des vereines in einer solchen weise, dass die gemeinnützigkeit flöten geht. aber wie schon gesagt, die letzten zwei punkte eher abwegig in der praxis. kleiner tipp am rande, was spricht dagegen, die quittungen den anforderungen nachträglich anzupassen. grüsse |
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| AW: unvollständige bewirtungsbelege Hallo, danke für die Antwort, eigentlich war die Frage rein akademisch - was wäre wenn........ Für den Tipp am Rande wäre ich dann eher in der praktischen Anwendung. Grüße und ein dicke Danke mechtilde
__________________ mdreimal |
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| AW: unvollständige bewirtungsbelege Aus dem Net stammt die folgende Passage zu Bewirtungskosten: Zitat:
__________________ Gruß 13 Don´t worry, eat Chappi. War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten (Gelber Punkt rechts neben dem "Permalink"). DANKE! ==> Bitte keine Sachfragen über pN - nutze das Forum zum Vorteil aller! <== |
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