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Unveränderbarkeit eines elektronischen Kassenbuchs?

Dies ist eine Diskussion zu Unveränderbarkeit eines elektronischen Kassenbuchs? innerhalb des Forums Steuerrecht

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Alt 23.06.2011, 10:47
Boardneuling
 
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Unveränderbarkeit eines elektronischen Kassenbuchs?

Hallo, es soll eine Kassenbuchsoftware geschrieben werden und da taucht als Anforderung des BMF u.a. auf, dass die Daten "Unveränderbar" sein sollen.

Was heißt das genau?

Unveränderbar für die Benutzer, aber für mich als Programmierer schon noch veränderbar? Oder auch nicht durch mich veränderbar, sondern durch niemanden?

Im Grunde läuft es darauf hinaus, dass dann signierte Daten abgespeichert werden mit einem Public-/Private-Verschlüsselungsverfahren.

Wer hält dann den Private Key (=Das "Masterpasswort")?
Muss man das bei bestimmten staatlichen Stellen hinterlegen?
Bei welchen?
Oder kann man da zu jedem X-beliebigen Notar gehen?

p.s.:
Bei meiner Idee mit der Signatur wären die Daten dann durch den Inhaber des Masterpassworts veränderbar. Also je nachdem, wer den Schlüssel hält. Ich selbst - ein Notar - oder eine staatliche Stelle.

So wirklich tatsächlich lassen sich Daten eigentlich nicht unveränderbar abspeichern. Auch mit Signaturverschlüsselung nicht. Es ist dann nur "Sehr schwer" in dem Sinne, dass man z.B. die komplette Amazon-Cloud ein paar Wochen daran Brute-Forcr rechnen lassen müsste....
Aber wenn man wirklich will, kann man das natürlich machen (Und teuer bezahlen)

Was genau meint also der Staat mit "Unveränderbar"?
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