Dies ist eine Diskussion zu Untypische Unterhaltsleistungen?? oder außergewöhnl. Belastungen? innerhalb des Forums Steuerrecht
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| der Sohn von Herrn B. hat nach seiner Berufsausbildung ein Erststudium (Wirtschaftsrecht) erfolgreich absolviert und war danach erst einmal arbeitslos. Für die Vorstellungsgespräche benötigte der Sohn ordentliche Kleidung (Anzug, etc.), die er aber nicht bezahlen konnte. Außerdem löste er einen Teil des KfW-Studienkredits für seinen Sohn ab, um die Belastung zu senken. Kann Herr B. die Erst-Berufsausstattung seines Sohnes und die Teilabtragung des Studienkredits als außergewöhnliche Belastung absetzen? Oder sind es untypische Unterhaltsleistungen, weil der Sohn diese nicht selbst tragen kann? Danke für Eure Kommentare. irmalu |
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