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Umsatzsteuererklärung

Dies ist eine Diskussion zu Umsatzsteuererklärung innerhalb des Forums Steuerrecht

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Alt 15.06.2011, 08:26
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Umsatzsteuererklärung

Wie war das nochmal:
In die Umsatzsteuererklärung gehören grob:
Die in dem Jahr vereinnahmte Umsatzsteuer abzüglich die in dem Jahr verausgabte Vorsteuer abzüglich der Vorauszahlungen. Bei den Vorauszahlungen zählt aber das vierte Quartal mit, obwohl diese Zahlung erst im nächsten Jahr erfolgte?! Smiley Mac
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Alt 02.07.2011, 14:53
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AW: Umsatzsteuererklärung

Korrekt, bei der USt-Erklärung kommt es nicht darauf an, wann die Voranmeldebeträge beglichen wurden, solange sie für das entsprechende Jahr bezahlt sind.

Anders verhält es sich bei der EAÜ-Rechnung zur ESt.

Gruß
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