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Umsatzsteuer fehlerhafte Rechnung

Dies ist eine Diskussion zu Umsatzsteuer fehlerhafte Rechnung innerhalb des Forums Steuerrecht

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Alt 03.02.2012, 12:21
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Umsatzsteuer fehlerhafte Rechnung

Hallo Gemeinsam,

folgendes Szenario das "normalerweise" nicht passieren dürfte. Angenommen ein Student der durch ein Gewerbe im Nebenverdienst etwas dazuverdient (das darf natürlich passieren) und keine Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, führt seine Ust Voranmeldung selbst durch. Nun stellt er fest, dass er einem Kunden am 01.02 eine Rechnung zugeschickt hat datiert auf den selben Tag. Auf seiner Rechnung die er bei sich liegen hat mit der selben Rechnungsnummer und Sonstiges identisch steht allerdings 31.01. als Rechnungsdatum. Er kontaktiert den Kunden, dieser hat allerding bereits die Ust Voranmeldung für Januar durchgeführt und kann das wohl in seinem System nicht mehr ändern. Der Student hat ebenfalls seine Ust Voranmeldung durchgeführt. Was nun?
Kann das zu Schwierigkeiten führen mit dem Finanzamt bzw. was muss/kann an dieser Stelle getan werden? Oder ist das in dem Fall nicht so tragisch und kann sorglos gelassen werden?

MfG
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  #2 (permalink)  
Alt 18.02.2012, 10:32
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AW: Umsatzsteuer fehlerhafte Rechnung

Der Student könnte seine USt-VA korrigieren. Fehler passieren immer.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.02.2012, 22:32
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AW: Umsatzsteuer fehlerhafte Rechnung

Entscheidend ist nicht die Rechnung, die der Unternehmer (hier: Student) in seinen Unterlagen hat sondern das Exemplar, das er seinem Kunden geschickt hat. Zu unterscheiden sind zwei Fragen:
1. Wann entsteht die Umsatzsteuer beim Unternehmer?
2. Wann hat der Kunde den Vorsteuerabzug?

Antworten:
1. Die Umsatzsteuer entsteht mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung erbracht wurde, also mit Ablauf des Januar (Soll-Versteuerung). Dazu spielt es keine Rolle, ob die Rechnung auf den 31.01. oder den 01.02. datiert wurde. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung Januar des Unternehmers ist also korrekt.

2. Der Vorsteuerabzug ist gegeben, wenn die Leistung erbracht wurde und eine Rechnung vorliegt, also im Februar. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung des Kunden ist also auch korrekt.

Punkt 1 wäre anders zu beantworten, wenn der Unternehmer beim Finanzamt die Ist-Versteuerung beantragt hätte. Dann entsteht die Umsatzsteuer nämlich erst mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Zahlung erfolgt ist. Das ändert aber nichts am Vorsteuerabzug des Kunden.

Fazit: Entstehung der Umsatzsteuer beim leistenden Unternehmer und Vorsteuerabzug beim Kunden müssen nicht unbedingt synchron laufen.
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