Dies ist eine Diskussion zu Umsatzsteuer Einbehaltung innerhalb des Forums Steuerrecht
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| Umsatzsteuer Einbehaltung ich hoffe ich poste an der richtigen Stelle. Angenommen ein Gewerbetreibender (im Nebenerwerb) hat in einer Familiensache Gerichtskosten in Höhen von fiktiv 1000€ zu begleichen. Aufgrund seiner finanziellen Situation hat ihm das Gericht Ratenzahlung in Höhe von 50€ bewilligt. Dieser hat nun nach Einreichen der Umsatzsteuervoranmeldung vom Finanzamt einen Betrag von angenommen 200€ zu bekommen. Der Gewerbetreibende bekommt jedoch ein Schreiben vom Finanzamt mit dem Hinweis, dass dieser gegenüber dem Freistaat in der Schuld steht und daher dieser Betrag zum Begleichen der Schulden herangezogen wird. Die Frage nun: hat das Finanzamt in einer solchen Sache tatsächlich das Recht diesen Betrag einzubehalten? Schließlich hat das Gericht einen bestimmten Betrag als RAtenzahlung festgelegt und vor allem beschlossen. Darf das Finanzamt nun eigenständig und entegegen dem Beschluss vom Gericht eigenständig und nach eigenem Ermessen Beträge einbehalten. Ich meine, dass nur das Gericht die beschlossene Höhe der Ratenzahlung entsprechend anpassen darf. Danke in Voraus für die Informationen. MfG |
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