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Umsatzsteuer bei Verlust?

Dies ist eine Diskussion zu Umsatzsteuer bei Verlust? innerhalb des Forums Steuerrecht

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Alt 16.06.2011, 11:32
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Umsatzsteuer bei Verlust?

Hallo allerseits.

Normalerweise müssen Schadensrechnungen umsatz-/mehrwertsteuerfrei sein, da beim echten Schadenersatz der Tatbestand der Gegenleistung fehlt.
Nun aber folgendes Beispiel: Eine Spedition fährt für seinen Kunden Ware von A nach B. Unterwegs kommt durch welche Umstände auch immer (meinetwegen auch durch offensichtlichen Diebstahl) Ware abhanden. Der Kunde stellt der Spedition diesen Verlust in Rechnung. FRAGE: Mit oder ohne Umsatz-/Mehrwertsteuer?
Ein Kunde begründet z.B. eine Schadensrechnung MIT Mwst. wie folgt, dass ein Verlust wie ein Verkauf zu betrachten ist (irgendjemand hat die Ware ja). Ist das korrekt? Darf bei einem Verlust die Schadensrechnung mit Steuer verfasst werden?

Ähnlich verhält es sich mit der Energiesteuer: Ein anderer Kunde lässt die Spedition z.B. Briketts fahren und beim Empfänger stellt man fest, dass eine Palette fehlt. In diesem Fall argumentiert man, dass die Anzahl x verladen, aber Anzahl y entladen wurde und die Differenz irgendwo bestehen muss und "beim Verbrennen" der Briketts entsteht ja dann "der Mehrwert" bzw. die Fälligkeit der Energiesteuer.

Wenn man einen normalen Ladungsschaden hat, so wird der Wert der Schadware ohne Mwst. in Rechnung gestellt. Aber muss der Nettowert der Ware nicht auch bei Verlust/Diebstahl berechnet werden?

Danke im Voraus.
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energiesteuer, mehrwertsteuer, schadensrechnung, umsatzssteuer

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