Dies ist eine Diskussion zu Umsatzsteuer bei Verkauf im Auftrag von privat innerhalb des Forums Steuerrecht
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| Umsatzsteuer bei Verkauf im Auftrag von privat Person A hat ein Einzelhandelsgeschäft und bietet Privatperson B an dessen Ware in seinem Auftrag zu verkaufen. Sprich: Privatperson B möchte etwas aus ihrem Privatbesitz im Ladengeschäft von Person A durch Person A verkaufen lassen. Person A will dafür einen gewissen Anteil am Verkaufserlös haben. Muss die Umsatzsteuer auf den kompletten Verkaufserlös abgeführt werden oder nur auf den Anteil von Person A? |
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| AW: Umsatzsteuer bei Verkauf im Auftrag von privat Hallo, nein, die sonstige Leistung ist einem Geschäft, wie es im Second-Hand-Gewerbe üblich ist, vergleichbar. Gegenstand ist die Vermittlung. Insoweit ist nur der Betrag, den A von B erhält (gewisser Anteil am Verkaufserlös), umsatzsteuerlich relevant. Aber es sind bestimmte Informationspflichten und Nachweispflichten zu beachten. ansonsten würde das FA diesen Verkauf im Auftrag des B nicht akzeptieren. Gruß |
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| AW: Umsatzsteuer bei Verkauf im Auftrag von privat Zitat:
Ich würde mich mit den Angaben, die vorliegen nicht so weit aus dem Fenster lehnen, es kommt auch auf die Vertragsgestaltung und das Auftreten nach außen an. Es könnte z.B. ein Kommissionsgeschäft i.S. § 383 HGB vorliegen. Dann wären die umsatzsteuerlichen Folgen andere (§ 3 Abs. 3 UStG). |
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