Dies ist eine Diskussion zu Umsatzsteuer innerhalb des Forums Steuerrecht
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| Umsatzsteuer ich habe eine Frage zum Umsatzsteuerrecht. Beispiel: Eine Privatperson aus einem EU-Land möchte in ein anderes EU-Land umziehen. Eine deutsche Umzugsspedition führt den Umzug durch, dabei holen sie die Sachen in dem EU-Land ab, lagern diese einige Woche im Betriebslager in Deutschland, und liefern das Umzugsgut anschließend in das andere EU-Land aus. Zu konkret zu meiner Frage: Normal ist es ja so, dass ein Transport von EU-Land 1 --> EU-Land 2 steuerfrei ist, der Fall liegt hier aber wohl so nicht vor, obgleich die Lagerung Teil des Umzugs ist. Auch ist es ja so, dass Der Transport nach Deutschland steuerfrei ist, der Weitertransport in ein anderes EU-Land dann steuerpflichtig. Wie müsste also dieser Fall behandelt werden? Muss die Umziehende dann Umsatzsteuer für den kompletten Umzug zahlen? Muss die deutsche Firma irgendeine Art Steuer für den Umzug zahlen? Bitte um Hilfe, ich hab zwar das Umsatzsteuergesetz durchgeschaut, aber zu dem konkreten Fall nichts gefunden...Und man verlangt genaue Gesetzestexte, die ich so nicht liefern kann :/ |
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| AW: Umsatzsteuer Heisst in dem Fall, dass der Transport von dem Ausgangs-EU-Land bis zur deutschen Grenze nach dem Umsatzsteuerrecht dieses EU-Landes versteuert werden muss? Wie macht sich das auf der Rechnung deutlich und wie muss die Umsatzsteuer abgeführt werden? Per Fiskalvertreter? Danke schonmal. |
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| AW: Umsatzsteuer Damit eine Lieferung von Deutschland in einen anderen EU-Mitgliedstaat im Inland (Deutschland) von der Umsatzsteuer befreit ist, müssen die folgenden vier Voraussetzungen erfüllt sein (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b i.V.m. § 6 a Umsatzsteuergesetz - UStG): 1. Die gelieferte Ware ist in einen anderen EU-Mitgliedstaat gelangt. 2. Der Kunde ist ein Unternehmer (die Unternehmereigenschaft des Kunden wird durch dessen ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer - USt-IdNr. - dokumentiert. Der Lieferant sollte sich die Gültigkeit der USt-IdNr. sowie Name und Anschrift der Person, der die USt-IdNr. von einem anderen Mitgliedstaat erteilt wurde, vom Bundeszentralamt für Steuern bestätigen lassen. Die Bestätigung ist u.a. online möglich: www.bzst.de, unter Bestätigungsverfahren). 3. Der Kunde hat die gelieferte Ware für sein Unternehmen erworben (bestellt ein Unternehmer mit einer ausländischen USt-IdNr., so signalisiert er, dass er die Ware für sein Unternehmen erwerben will; dies gilt auch für Handelsware). 4. Der Erwerb der Ware unterliegt beim Kunden in einem anderen EU-Mitgliedstaat den Vorschriften der Umsatzbesteuerung, d.h., der Kunde ist verpflichtet, in einem anderen EU-Mitgliedstaat die Erwerbsbesteuerung durchzuführen (diese Verpflichtung wird durch die ausländische USt-IdNr. des Kunden dokumentiert). Nur wenn alle vier Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind und der Lieferant das Vorliegen dieser Voraussetzungen nachweisen kann (vgl. 3.), liegt eine innergemeinschaftliche Lieferung vor, die in Deutschland umsatzsteuerfrei ist (in diesem Fall muss der Lieferant die folgenden Punkte 3 bis 7 beachten). Der Lieferant stellt eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus. Dies gilt auch in den Fällen, in denen die gelieferte Ware nicht direkt in einen anderen EU-Mitgliedstaat gelangt, sondern vor dem Transport dorthin durch einen oder mehrere Beauftragte des Kunden bearbeitet oder verarbeitet worden ist. |
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