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Umsatzgrenze bei Kleinunternehmerregelung im Gründungsjahr

Dies ist eine Diskussion zu Umsatzgrenze bei Kleinunternehmerregelung im Gründungsjahr innerhalb des Forums Steuerrecht

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  • 1 Post By jochen738

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  #1 (permalink)  
Alt 22.12.2011, 21:17
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Umsatzgrenze bei Kleinunternehmerregelung im Gründungsjahr

Hallo,

folgendes Beispiel:

Herr Fleißig hat im ersten Geschäftsjahr 12.000€ Umsatz geschätzt und konnte somit die Kleinunternehmerregelung nach §19 in Anspruch nehmen. Nun hat er (durch das hochrechnen auf ein Jahr) knapp 40.000€ Umsatz gemacht. Er denkt nicht, dass er im nächsten Jahr die 50.000€ Grenze überschreiten wird.

Kann er die Regelung im zweiten Geschäftsjahr wieder beanspruchen wenn er den Umsatz für das Folgejahr auf 40.000€ schätzt?
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  #2 (permalink)  
Alt 23.12.2011, 09:42
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AW: Umsatzgrenze bei Kleinunternehmerregelung im Gründungsjahr

nein, kann er nicht: er muss ab Folgejahr mit USt berechnen!

M.
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  #3 (permalink)  
Alt 23.12.2011, 16:55
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AW: Umsatzgrenze bei Kleinunternehmerregelung im Gründungsjahr

Warum muss er das?

Zitat:
§ 19 Besteuerung der Kleinunternehmer

(1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Umsatz im Sinne des Satzes 1 ist der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz, gekürzt um die darin enthaltenen Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Satz 1 gilt nicht für die nach § 13a Abs. 1 Nr. 6, § 13b Absatz 5, § 14c Abs. 2 und § 25b Abs. 2 geschuldete Steuer. In den Fällen des Satzes 1 finden die Vorschriften über die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b, § 6a), über den Verzicht auf Steuerbefreiungen (§ 9), über den gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung (§ 14 Abs. 4), über die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in einer Rechnung (§ 14a Abs. 1, 3 und 7) und über den Vorsteuerabzug (§ 15) keine Anwendung.
§ 19 Abs. 1 UStG


Bei Herrn Fleißig scheint das Wahlrecht gegeben zu sein.
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  #4 (permalink)  
Alt 23.12.2011, 20:13
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AW: Umsatzgrenze bei Kleinunternehmerregelung im Gründungsjahr

sen:hier gibt es kein Wahlrecht! Bitte genau lesen!

"...17500,--im Vorjahr nicht überstiegen ( ist es aber!) UND im laufenden..." - nicht ODER!

Also ab Folgejahr USt berechnen - ist gestandenes Recht!

M.
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  #5 (permalink)  
Alt 23.12.2011, 21:16
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AW: Umsatzgrenze bei Kleinunternehmerregelung im Gründungsjahr

Danke für Eure Beiträge.


"...17500,--im Vorjahr nicht überstiegen ( ist es aber!)"

gültig ist die Schätzung. Diese betrug 12.000€

Somit ist die Bedingung erfüllt!
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  #6 (permalink)  
Alt 23.12.2011, 23:51
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AW: Umsatzgrenze bei Kleinunternehmerregelung im Gründungsjahr

Bringen wir es mal auf den Punkt:

Also hat der Unternehmer im ersten Geschäftsjahr weniger als 17500 € Umsatz erwirtschaftet?

Anfängliche Schätzungen sind erst einmal außen vor. Wenn die Schätzung am Ende des Kalenderjahres weit weniger als 17500 € bestätigt, könnte man die Bedingung als erfüllt ansehen.
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  #7 (permalink)  
Alt 24.12.2011, 13:33
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AW: Umsatzgrenze bei Kleinunternehmerregelung im Gründungsjahr

Zitat:
Herr Fleißig hat im ersten Geschäftsjahr 12.000€ Umsatz geschätzt und konnte somit die Kleinunternehmerregelung nach §19 in Anspruch nehmen. Nun hat er (durch das hochrechnen auf ein Jahr) knapp 40.000€ Umsatz gemacht. Er denkt nicht, dass er im nächsten Jahr die 50.000€ Grenze überschreiten wird.
Allerdings zählt der tatsächliche Umsatz des Vorjahres.
Und dieser ist bei einer unterjährigen Geschäftsaufnahme (wie wohl hier) auf ein volles Jahr hochzurechnen (§19 Abs. 3 S. 3 UStG).
Wenn also die geschätzten 12.000,- auch tatsächlich eingetroffen sind und die Hochrechnung dieser 12.000,- auf ein Kalenderjahr tatsächlich 40.000,- betragen, dann kann die KleinU-Regelung ab dem folgenden Kalenderjahr nicht mehr angewendet werden.
Casa likes this.
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  #8 (permalink)  
Alt 24.12.2011, 14:33
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AW: Umsatzgrenze bei Kleinunternehmerregelung im Gründungsjahr

Das ist doch mal eine Aussage jochen!

Danke!
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