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Tageweise Untervermietung von Wohnungen an Mitarbeiter

Dies ist eine Diskussion zu Tageweise Untervermietung von Wohnungen an Mitarbeiter innerhalb des Forums Steuerrecht

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Alt 27.01.2012, 14:30
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Tageweise Untervermietung von Wohnungen an Mitarbeiter

Angenommen ein Unternehmen (eine GmbH) mietet 3 Wohnungen in einem Wohngebäude, um diese anschließend tageweise gegen Entgelt an ihre Mitarbeiter unterzuvermieten. Die Nutzung für die Mitarbeiter ist privat und nicht etwa im Rahmen von einer Dienstreise zu verstehen. Zusätzlicher Service, wie z.B. Raumreinigung, Verpflegung usw. findet nicht statt. Es handelt sich hierbei um die reine, tageweise Vermietung von möbilierten Wohnungen.

Die Vermietung durch das Unternehmen zielt auf eine zusätzliche, eher unbeachtliche, Einnahmequelle ab. Das Kerngeschäft der GmbH befindet sich in einem völlig anderem Themenbereich.

Was müsste das Unternehmen steuerrechtlich beachten? Welche Gesetze sind hier einschlägig?
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  #2 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 17:59
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AW: Tageweise Untervermietung von Wohnungen an Mitarbeiter

Alles, was eine GmbH tut, zählt zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Die Mieteinnahmen sind also Betriebseinnahmen und die geleisteten Ausgaben Betriebsausgaben.
Umsatzsteuerlich bin ich mir nicht ganz sicher, aber ich würde die Tätigkeit als die kurzfristige Beherbergung von Fremden ansehen, die nicht steuerbefreit ist (USTAE 4.12.9) aber ggf. dem ermäßigten Steuersatz unterliegt (UStAE 12.16).
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  #3 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 11:49
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AW: Tageweise Untervermietung von Wohnungen an Mitarbeiter

Die Angaben aus UStAE passen hier sehr gut, danke dafür!
m.E. wäre hier die Steuerermäßigung anwendbar..

Ab welchem Umfang würd denn eine Gewerbeanzeigepflicht bestehen? Bzw. würde eine solche überhaupt bestehen?
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Stichworte
gewerbesteuer, kurzfristige beherbergung, tageweise vermietung, umsatzsteuer

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