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Student, Berufseinstieg und dessen steuerrechtliche Folgen

Dies ist eine Diskussion zu Student, Berufseinstieg und dessen steuerrechtliche Folgen innerhalb des Forums Steuerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.06.2011, 16:19
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Student, Berufseinstieg und dessen steuerrechtliche Folgen

Guten Tag,

Student S hat im Jahr 2011 bereits ca. 3.000 EUR freiberuflich verdient. Nun endet sein Studium, und sein erster Arbeitsvertrag beginnt ab dem 1.8.2011. Sein zukünftiger Verdienst beläuft sich monatl. auf ca. 4000 EUR brutto.

Es ist somit davon auszugehen, dass Student S am Ende des Jahres 2011 Nettoeinkünfte von mehr als 8.004 EUR haben wird. Er wird also sein monatl. Einkommen versteuern müssen, aber muss er auch rückwirkend seine Verdienste aus der freiberuflichen Arbeit während seines Studiums (ca. 3.000 EUR) versteuern???

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Beste Grüße
lengy
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  #2 (permalink)  
Alt 19.06.2011, 19:05
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AW: Student, Berufseinstieg und dessen steuerrechtliche Folgen

Zitat:
Zitat von lengy Beitrag anzeigen
Es ist somit davon auszugehen, dass Student S am Ende des Jahres 2011 Nettoeinkünfte von mehr als 8.004 EUR haben wird. Er wird also sein monatl. Einkommen versteuern müssen, aber muss er auch rückwirkend seine Verdienste aus der freiberuflichen Arbeit während seines Studiums (ca. 3.000 EUR) versteuern???

Aber sicher doch, da Steuerjahr = Kalenderjahr!
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  #3 (permalink)  
Alt 19.06.2011, 19:36
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AW: Student, Berufseinstieg und dessen steuerrechtliche Folgen

Zitat:
Zitat von lengy Beitrag anzeigen
Es ist somit davon auszugehen, dass Student S am Ende des Jahres 2011 Nettoeinkünfte von mehr als 8.004 EUR haben wird.
Das ist der Freibetrag für den Bezug des Kindergeldes.
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  #4 (permalink)  
Alt 20.06.2011, 12:59
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AW: Student, Berufseinstieg und dessen steuerrechtliche Folgen

Zitat:
Es ist somit davon auszugehen, dass Student S am Ende des Jahres 2011 Nettoeinkünfte von mehr als 8.004 EUR haben wird.
Nettoeinkünfte und zu versteuerndes Einkommen sind zwei sehr unterschiedliche Dinge.

Zitat:
Einkommen versteuern müssen, aber muss er auch rückwirkend seine Verdienste aus der freiberuflichen Arbeit während seines Studiums (ca. 3.000 EUR) versteuern???
Ja, das muss er. Ein Rückwirkung ist aber nicht erkennbar, da die 3.000€ schon von vorneherein steuerpflichtig waren. Insgesamt wird sich nach Abgabe der Einkommensteuererklärung übrigens dennoch eine Erstattung ergeben.
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