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steuerlich ok???

Dies ist eine Diskussion zu steuerlich ok??? innerhalb des Forums Steuerrecht

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Alt 04.05.2008, 20:08
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Question steuerlich ok???

Doppelhaus mit einem Eigentümer: Haus A ist vermietet (2 Parteien), Haus B bewohnt der Eigentümer/Vermieter selbst. Zum Doppelhaus gehört ein gemeinsamer Hof mit einer Größe von mal angenommen 50 qm. Der Hof muss neu gepflastert werden. 25qm pflastert der handwerklich begabte Eigentümer selbst. Die anderen 25qm pflastert eine Firma und iesen Betrag möchte der Vermieter/Eigentümer voll von Haus A absetzen. Ist dies steuerlich in Ordnung? Die Materialkosten + eigebrachte Arbeitszeit für die andere Hofhälfte trägt der Eigentümer selbst.

mfg
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  #2 (permalink)  
Alt 08.05.2008, 12:54
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AW: steuerlich ok???

wer glaubt denn das, dass nur die Hälfte gegen Rechnung gepflastert wurde und diese der Vermietung zuzurechnen ist! So doof ist auch das FA nicht!

M.
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  #3 (permalink)  
Alt 24.05.2008, 19:23
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AW: steuerlich ok???

Einen Versuch wäre es Wert. Denn es kann ja niemanden verboten werden, die Hofeinfahrt zur selbst genutzten DHH selbst zu pflastern. Über die andere - vermietete - Hälfte liegt ja sicherlich eine ordnungsgemäße Rechnung vor, die auch dem Finanzamt eingereicht werden kann. Ich würde es mal versuchen, die Rechnung als Werbungskosten bei den Eikünften aus Vermietung abzusetzen. Man könnte das auch in einem Begleitschreiben zur Einkommensteuererkläung noch einmal erläutern - soweit es den Tatsachen entspricht: Selbst genutzt und selbst gemacht; Vermietet: Firma! Garantie gibt es atürlich keine, aber einen Versuch wäre es Wert.
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  #4 (permalink)  
Alt 24.05.2008, 20:52
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AW: steuerlich ok???

Die Logik dieser ganzen Angelegenheit erschließt sich mir leider gerade nicht. Wenn der Hauseigentümer selbst pflastert, dann ist das insgesamt wohl immer noch billiger als eine Firma für die vermietete Hofhälfte zu beauftragen, nur damit man den Anteil dann steuerlich als Werbungskosten absetzen kann.

Leider ein alter Beitrag, den Sie, darthvader, warum auch immer, wieder ans Tageslicht gebracht haben.

Mich hätte schon interessiert, welches Ziel der User "4-Mädel-Haus" hier angestrebt hat. Leider werden wir das wohl nicht erfahren. Ich denke mal hier lag wohl irgendwie eine Leistung vor, die aber keinesfalls nur die halbe Hofhälfte betroffen hat. Ich denke mal, die Firma hat den gesamten Hof gepflastert und nun möchte man dem Finanzamt auftischen, es sei nur die Hofhälfte gewesen, die der vermieteten Immobilie zuzurechnen ist, weil man ja die eigene Hälfte selbst gepflastert hat.

Beim Finanzamt die Leute, die sind oft schon blöde, das weiß ich leider aus Erfahrung, aber so blöde sind sie nicht.
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  #5 (permalink)  
Alt 30.05.2008, 11:48
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AW: steuerlich ok???

Hm, mich würde interessieren, ob der ausführende Handwerksbetrieb wissentlich nur die halbe Hoffläche auf der Rechnung nennt, aber den Preis für die ganze Hoffläche berechnet. Das wäre dann eindeutig eine falsche Angabe.
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  #6 (permalink)  
Alt 01.06.2008, 21:32
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AW: steuerlich ok???

stellt euch vor es gäbe noch ehrliche leute auf der welt, die aber trotzdem keine lust haben dem finanzamt etwas zu schenken.............warum soll denn der vermieter alles selbst pflastern und dann davon keinen steuerlichen vorteil haben? Das vermietete Haus wäre doch zu 50% betroffen!!! Was spräche dagegen, den Hofteil vor dem Mietshaus durch eine Firma inclv. Rechnung vornehmen zu lassen und den Rest macht der Hausbesitzer selbst - Pflastern ist nun wirklich keine Wissenschaft.

Wäre es den möglich die eigene Arbeitsleistung am vermieteten Objekt anzusetzen oder geht nur Fremdleistung?

mfg
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  #7 (permalink)  
Alt 01.06.2008, 21:39
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AW: steuerlich ok???

Zitat:
Zitat von 4-Mädel-Haus
warum soll denn der vermieter alles selbst pflastern und dann davon keinen steuerlichen vorteil haben?
Weil er dafür keinen finanziellen Nachteil hat-er muss keinen Handwerker bezahlen.

Zitat:
Wäre es den möglich die eigene Arbeitsleistung am vermieteten Objekt anzusetzen oder geht nur Fremdleistung?
Nur das, wofür effektiv Geld ausgegeben wird.


Wenn Pflastern nun keine Wissenschaft ist, soll der Vermieter doch alles selber machen!
Ich versteh diese Denkweise nicht.

Man gibt unnötig Geld aus, die Steuerersparniss macht grob gesagt mit allen Annexssteuern maximal 50% aus. Die restlichen 50% sind effektiv weg.
Macht mans selber, hat man zwar die Steuerersparnis nicht, aber dafür bleiben auch die anderen 50%.
Im Endeffekt ist man also reicher, wenn man das Geld nicht ausgibt, nur um Steuern zu sparen!
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  #8 (permalink)  
Alt 02.06.2008, 14:59
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AW: steuerlich ok???

................wenn man aber keine Ausgaben hat und alles selbst macht (was ja fürs Finanzamt nicht zählt), zahlt man bei V&V aber ein nettes Sümmchen an Einkommensteuer - frei nach dem Motto: die eigene Arbeit ist nichts wert. Ich habe jetzt gerade mal die Steuerkanzlei angerufen und zu diesem "fiktiven" Fall befragt und da war der Tenor: solange sich ein Mietshaus nicht ins Minus gewirtschaftet hat, ist es immer rechnerisch sinnvoll Kosten, die fürts Haus anfallen, auch anzusetzen.
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  #9 (permalink)  
Alt 02.06.2008, 15:53
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AW: steuerlich ok???

Ja, Kosten, die TATSÄCHLICH anfallen!

Aber extra dafür Kosten verursachen ist doch Schwachsinn!!!

Ausserdem schadet ab und an ein Blick über den Tellerrand hinaus nicht.
Wird ein Handwerker beaufragt, kann das als WK angesetzt werden, was die Steuerbelastung mindert.
Auf der anderen Seite erhält der Staat aber vom Handwerker auch dessen Anteil Einkommensteuer an den Einnahmen.
Dieser Posten hat der Staat nicht bei Eigenleistung.
Also WARUM sollte Eigenleistung ansetzbar sein?
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  #10 (permalink)  
Alt 02.06.2008, 19:48
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AW: steuerlich ok???

..............bei Steuerfragen über den eigenen Tellerand rausschauen, können sich Leute mit besonders dickem Geldbeutel leisten, andere haben nicht zu verschenken, sondern müssen versuchen das Optimum rauszuholen und DAS wird ja wohl legitim sein - ich kann mir hier kaum vorstellen, dass einer 7 Tage Arbeit einfach so verschenkt.........................

und ich finde schon, dass es ein unterschied macht, ob ich jede menge einkommensteuer bezahle und zusätzlich noch umsonst buckle oder ob der handwerker seine geleistete und bezahlte arbeit versteuern muss.

mfg
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