Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Steuerklassenwechsel in Elternzeit

Dies ist eine Diskussion zu Steuerklassenwechsel in Elternzeit innerhalb des Forums Steuerrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 24.05.2011, 12:38
Boardneuling
 
Registriert seit: May 2007
Beiträge: 12
Keine Wertung, donner77 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, donner77 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, donner77 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, donner77 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, donner77 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, donner77 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, donner77 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, donner77 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, donner77 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, donner77 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Steuerklassenwechsel in Elternzeit

Guten Tag,

gerne interessiert mich folgender Fall.

Angenommen er(Person A) und sie (Person B) sind glücklich verheiratet und seit kurzem stolze Eltern. B ist bereits in Elternzeit und bezieht Elterngeld. Jetzt überlegt A in die für ihn günstige Steuerklasse 3 zu wechseln, was ca. 500 € netto mehr im Monat ausmacht.

Für den Fall, dass A wechselt drohen ihm doch sicherlich hohe Nachzahlungen im nächsten Jahr bei der Einkommensteurerklärung. Wie kann A am besten ermitteln welche Entscheidung die richtige ist und wie hoch bei einem Wechsel die im nächsten Jahr anstehende Nachzahlung wäre. Dabei nehmen wir an dass A ca 65.000 € / Jahr brutto verdient und B ca. 1300 € / Monat Elterngeld bezieht.

Weitere relevante steuerliche Aspekte sind nicht hinzuzufügen.

Vielen Dank und Gruß
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 24.05.2011, 13:17
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 1.192
98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)  
AW: Steuerklassenwechsel in Elternzeit

Es ist hier eine Modellrechnung erfoderlich.

Folgende Jahresbeträge ergeben sich:
(zu allen Beträge noch Soli und ggf. Kirchensteuer hinzurechnen)

Lohnsteuer, Stkl. IV: 15.870€ LSt
Stkl. III: 10.390€ LSt
monatlicher Vorteil 456,66€

zu versteuerndes Einkommen ca. 55.480€

Progressionsvorbehalt 14.640€ (12*1.300€ - 920€)

Steuersatz auf 70.120€: 20,76%

Einkommensteuer: 20,76% von 55.480€ = 11.517€


Wenn also die Verhältnisse ganzjährig bestanden haben, dann würde sich bei Steuerklasse III eine Nachzahlung von 1.127€ ergeben. Da wir aber schon Mai haben und die Änderung der Steuerklasse daher frühestens ab 01.06. wirken kann, sind schon 2.283,30€ (5 * 456,66€) gegenüber Stkl. 3 mehr bezahlt worden. Bei einem Wechsel in die Stkl. III zum 01.06. würde sich daher eine Erstattung ergeben.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 24.05.2011, 13:26
Boardneuling
 
Registriert seit: May 2007
Beiträge: 12
Keine Wertung, donner77 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, donner77 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, donner77 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, donner77 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, donner77 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, donner77 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, donner77 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, donner77 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, donner77 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, donner77 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Steuerklassenwechsel in Elternzeit

Hallo hambre,

vielen lieben Dank für die rasche Antwort. Ein, zwei Fragen habe ich in diesem Fall aber noch.

Wieso ist das zu versteuernde Einkommen (55.480 €) geringer als das Bruttojahresgehalt (65.000 €) und warum zieht man vom Progressionsvorbehalt 920 € ab? Sind das die pauschalen Werbekosten die in jedem Fall auch bei Bezug von Elterngeld greifen?

Lieben Dank und viele Grüße
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 24.05.2011, 13:35
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 1.192
98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)  
AW: Steuerklassenwechsel in Elternzeit

Das Bruttoeinkommen abzgl. Werbungskosten, Sonderausgaben usw. ergibt das zu versteuernde Einkommen. Ich bin dabei von einer gesetzlichen Krankenversicherung und Rentenversicherungspflicht (kein Beamter) ausgegangen. Bei einer privaten Krankenversicherung ergeben sich etwas andere Beträge, die aber auf die grundsätzlich Aussage der Modellrechnung keinen Einfluss haben.

Die pauschalen Werbungskosten in Höhe von 920€ sind auch beim Elterngeld abzuziehen, wenn kein anderes Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit der Frau vorhanden ist.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 24.05.2011, 13:39
Boardneuling
 
Registriert seit: May 2007
Beiträge: 12
Keine Wertung, donner77 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, donner77 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, donner77 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, donner77 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, donner77 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, donner77 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, donner77 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, donner77 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, donner77 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, donner77 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Steuerklassenwechsel in Elternzeit

Nochmals besten Dank Hambre!

Also wäre für A und B alles andere als nicht zu wechseln reine Staatsfinanzierung :-)
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Elternzeit Arbeitsrecht 06.08.2009 21:42
Steuerklassenwechsel bei Ausbildung Steuerrecht 27.11.2007 23:12
Elternzeit Arbeitsrecht 25.09.2007 18:30
Elternzeit Arbeitsrecht 13.12.2005 23:30
Elternzeit; Arbeitszeitveränderung nach Ablauf der Elternzeit. Arbeitsrecht 17.03.2005 14:36





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Steuerrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN