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Steuerhinterziehung und Strafbarkeit im europäischen Ausland

Dies ist eine Diskussion zu Steuerhinterziehung und Strafbarkeit im europäischen Ausland innerhalb des Forums Steuerrecht

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Alt 28.06.2011, 02:01
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Steuerhinterziehung und Strafbarkeit im europäischen Ausland

Mal angenommen, ein Bürger A aus dem europäischen Ausland wohnt ohne dt. Staatsbürgerschaft in Deutschland. Dabei lebt er mit Person B (deutscher Bürger) in einer Beziehung (nicht verheiratet) und einer Wohnung. Allerdings ist dies nicht angemeldet und offiziell lebt A gar nicht in Deutschland sondern noch in Wohnung X im europäischen Heimatland. Dort arbeitet A auch.

Ist dies Steuerhinterziehung nach dt. Recht? Schwerwiegend oder eher nicht?
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Alt 28.06.2011, 10:37
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AW: Steuerhinterziehung und Strafbarkeit im europäischen Ausland

Die Frage lässt sich mit den wenigen Angaben nicht klar beantworten.

Welche Art von Einnahmen hat Bürger A im Ausland? (Selbständigkeit, nicht selbständige Arbeit...)

Um welches Land handelt es sich bei dem Ausland?

Ist der Bürger A Grenzpendler?

Hat Bürger A auch Einnahmen in Deutschland?

Wann ist der Bürger A nach Deutschland gezogen?

Die Staatsangehörigkeit spielt für diese Fragestellung übrigens keine Rolle.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.06.2011, 14:11
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AW: Steuerhinterziehung und Strafbarkeit im europäischen Ausland

Bürger A arbeitet in einem Betrieb (nicht selbstständig) in Luxemburg. In der Nähe (ebenfalls Lux.) arbeitet übrigens auch Person B die mit A zusammen lebt. Sprich beide verlassen für ihren Job regelmäßig Deutschland, aber leben nur in Deutschland. A und B haben keine Einnahmen in Deutschland. A lebt seit ca. 3 Jahren hier.

Alles im Prinzip ja legal, was mich nur wundert: Wenn B offiziell allein lebt muss er doch warscheinlich andere Steuerbeträge zahlen, als wenn er in einer Beziehung lebt. Die Sache ist ja so: Offiziell lebt A in einer Wohnung in Lux. Dort wohnt sie aber nicht, sondern bloß Verwandte. Die Fragestellung lautet daher insgesamt: Kann B einfach dem deutschen Finanzamt verschweigen, dass er mit einer weiteren Person in einer Wohnung lebt und kann A einfach in Deutschland leben und wohnen, ohne dass auch nur irgendein Amt davon Kenntniss hat, sowohl die deutschen, als auch die luxemburgischen Ämter?
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  #4 (permalink)  
Alt 28.06.2011, 16:29
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AW: Steuerhinterziehung und Strafbarkeit im europäischen Ausland

Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Luxemburg sind Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit im Tätigkeitsstaat zu versteuern. In Deutschland besteht daher keine Steuerpflicht, wenn nicht andere Einkünfte in Deutschland erzielt werden.

Zitat:
Wenn B offiziell allein lebt muss er doch warscheinlich andere Steuerbeträge zahlen, als wenn er in einer Beziehung lebt.
Nein, nach deutschem Recht ist das nicht der Fall, es sei denn B hat Kinder für die B noch Kindergeld erhält. Da deutsches Recht aber ohnhin nicht anwendbar ist, spielt das auch keine Rolle.

Zitat:
Kann B einfach dem deutschen Finanzamt verschweigen, dass er mit einer weiteren Person in einer Wohnung lebt und kann A einfach in Deutschland leben und wohnen, ohne dass auch nur irgendein Amt davon Kenntniss hat, sowohl die deutschen, als auch die luxemburgischen Ämter?
Dem deutschen Finanzamt ist der Fall egal, da in Deutschland keine Steuern zu zahlen sind. Allerdings ist das Ganze ein Verstoß gegen die deutsche Meldepflicht. Dem deutschen Einwohnermeldeamt ist der Fall also nicht egal. Die Anmeldung in Deutschland hat aber in Deutschland keine weiteren Rechtsfolgen. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht ist eine Ordnungswidrigkeit.

Ob hier gegen luxemburgisches Steuer- oder Melderecht verstoßen wird, kann ich nicht beurteilen.
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