Dies ist eine Diskussion zu Steuerfreiheit Arbeitnehmeranteil Zusatzversorgung innerhalb des Forums Steuerrecht
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| Person A ist im öffentlichen Dienst tätig und neben der gesetzlichen RV auch über die VBL für "später" abgesichert. Nun erfährt Person A und dessen Kollegen durch Zufall von dem Urteil vom 9. Dezember 2010 – VI R 57/08 über die Steuerfreiheit der Arbeitnehmeranteile. Da der Arbeitgeber von Person A bis zum heutigen Tag seine Arbeitnehmer nicht darüber informiert aber den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2011 übersandt hat, kann der AG die Steuerfreiheit für das Jahr 2011 lediglich mit viel Aufwand über die jährliche Einkommensteuererklärung geltend machen. Nun meine Fragen: Person A kann nun nur noch für das Jahr 2011 die Stuerfreiheit beantragen oder geht das auch für die Jahre davor (soweit noch nicht verjährt) und was ist wenn es bereits einen bestandskräftigen Steuerbescheid (wenn auch vorläufig) für die Jahre 2010 und älter gibt? Was kann A tun, wenn sein Arbeitgeber (aus technischen Gründen) nicht in der Lage ist wenigstens ab 2012 die Steuerfreiheit umzusetzen? Und wie verhält sich das ganze mit den zu Unrecht gezahlten Beiträgen zur SV? Hierzu hat Person A schon einen Antrag über die Krankenkasse an den Arbeitgeber zustellen lassen, jedoch kann auch hier der AG den Antrag nicht ausfüllen. Ist es normal, dass sich A dies gefallen lassen muss zumal alle anderen Angestellten im Öffentlichen Dienst schon seit 2011 Kenntnis von der Steuerfreiheit hatten und diese ebenso umgesetzt wurde??? A ist doch in dem Fall wirklich der gea....te oder??? Auf eure Antworten bin ich schon ganz gespannt. PS: Person A weiß dass ihm die Zulagen verloren gehen wenn er die Steuerfreihet wählt |
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