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Steuererklärung lange nicht abgegeben!

Dies ist eine Diskussion zu Steuererklärung lange nicht abgegeben! innerhalb des Forums Steuerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.11.2011, 18:01
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Steuererklärung lange nicht abgegeben!

Hallo,

hat man sich strafbar gemacht, wenn man nach 2004 keine Steuererklärung mehr abgegeben hat bzw. was kann jemandem ggf. im Höchstfall passieren? Auf jeden Fall ist die Person nicht vom FA angeschrieben/ angemahnt worden. Also sieht sie die Schuld beim FA. Die Lohnsteuerklassen sind drei und fünf ('normale Angestellte/Normalverdiener'). Jemand möchte jetzt wieder seine Steuererklärungen - auch rückwirkend - abgeben. Dann müsste dem FA ja auffallen, dass es selbst 'gepennt' hat.
Danke!

Geändert von actros (13.11.2011 um 11:03 Uhr). Grund: Ich - Form verwendet
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  #2 (permalink)  
Alt 13.11.2011, 11:12
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AW: Steuererklärung lange nicht abgegeben!

@zeiten

wo steht in der Frage "ich"????

@actros

es kommt darauf an, ob bei eigentlicher Pflichtabgabe - müsste geprüpft werden, ob sie überhaupt vorlag - eine NZ herausgekommen wäre...

meistens verschenkt man nur Erstattungen!!

M.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.11.2011, 11:17
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AW: Steuererklärung lange nicht abgegeben!

Der Steuerpflichtige kann nicht darauf verweisen, dass er vom Finanzamt nicht angeschrieben wurde. Dass bei der Steuerklassenkombination III/V eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht, war dem Heftchen zu entnehmen, das mit den Steuerkarten in früheren Jahren mitschickt wurde. Ansonsten ist es die Pflicht eines jeden Steuerpflichtigen, sich kundig zu machen, ob eine Abgabepflicht besteht. Insofern liegt die Schuld hier eindeutig beim Steuerpflichtigen. Die Abgabe der Steuererklärung ist eine Bringeschuld.

Eine Abgabepflicht besteht übrigens nur dann, wenn der Ehegatte mit Stkl. V auch tatsächlich Einküfte erzielt hat. Wenn der Ehegatte die Steuerklasse V hatte ohne Einkünfte, dann besteht keine Abgabepflicht.

Die nachträgliche freiwillige Abgabe der Steuererklärung stellt jedoch eine Selbstanzeige dar, die strafbefreiend wirkt. Es kann ein Verspätungszuschlag festgelegt werden. Nachzahlungen aber auch Erstattungen werden mit 0,5% pro Monat verzinst, gerechnet 15 Monate nach dem jeweiligen Veranlagungsjahr.
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  #4 (permalink)  
Alt 13.11.2011, 11:19
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AW: Steuererklärung lange nicht abgegeben!

Zitat:
Zitat von Margarete Beitrag anzeigen
@zeiten

wo steht in der Frage "ich"????
schatzi , mal überlegt, was folgneder satz unter actros post bedeuten könnte...?
Zitat:
Geändert von actros (Heute um 11:03 Uhr). Grund: Ich - Form verwendet
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  #5 (permalink)  
Alt 13.11.2011, 13:45
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AW: Steuererklärung lange nicht abgegeben!

bin weder "schatzi" noch ist veständlich was "folgneder" Satz bedeuten soll - Pedant!!

M.
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  #6 (permalink)  
Alt 13.11.2011, 15:44
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AW: Steuererklärung lange nicht abgegeben!

Zitat:
Zitat von Margarete Beitrag anzeigen
bin weder "schatzi" noch ist veständlich was "folgneder" Satz bedeuten soll - Pedant!!
komm wieder runter, is sonntag.
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finanzamt, keine abgabe, steuererklärung, strafbarkeit

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