Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Steuererklärung bei 400.- Job

Dies ist eine Diskussion zu Steuererklärung bei 400.- Job innerhalb des Forums Steuerrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 04.07.2011, 14:36
Boardneuling
 
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 13
Keine Wertung, missundercover4 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, missundercover4 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, missundercover4 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, missundercover4 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, missundercover4 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, missundercover4 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, missundercover4 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, missundercover4 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, missundercover4 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, missundercover4 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Steuererklärung bei 400.- Job

Nehmen wir mal an Herr und Frau B. haben sich im Okt. 2009 nach 1 Jahr Ehe getrennt.

Nun bekommt Frau B. einen Steuerbescheid für 2009 vom Finanzamt in dem sie aufgefordert wird 281.- nachzuzahlen.

Nur haben Herr und Frau B. keine Steuererklärung gemacht, diese wurde vom Finanzamt durchgeführt!!!
Es wurde ein betrag von 5000.- Einkommen bei Frau B. geschätzt und dementsprechend berechnet!!

Herr B. hat einen Vollzeitjob, Frau B. hingegen hatte in diesem Jahr nur eine geringfügige Beschäftigung bis 06.07.09, bei der sie ca. 250.- mtl. verdiente, außerdem hatte Frau B. zu dieser Zeit einen BHG von 40 %

Frau B. erkundigte sich bei dem Finanzamt und ihr wurde mitgeteilt das die Steuererklärung nur vorläufig war.

Sie solle eine Steuererklärung abgeben gemeinsam mit Herrn B.

Doch Herr und Frau B. haben keinen Kontakt miteinander.

Da hieß es Frau B. solle eine getrennte Erklärung abgeben, ansonsten müsste sie die geforderten 281.- bezahlen!!

Muss Frau B. bei einer geringfügen Beschäftigung denn überhupt eine Steuererklärung abgeben?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 04.07.2011, 18:03
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 264
100% positive Bewertungen (264 Beiträge, 42 Bewertungen)100% positive Bewertungen (264 Beiträge, 42 Bewertungen)100% positive Bewertungen (264 Beiträge, 42 Bewertungen)100% positive Bewertungen (264 Beiträge, 42 Bewertungen)100% positive Bewertungen (264 Beiträge, 42 Bewertungen)100% positive Bewertungen (264 Beiträge, 42 Bewertungen)100% positive Bewertungen (264 Beiträge, 42 Bewertungen)100% positive Bewertungen (264 Beiträge, 42 Bewertungen)100% positive Bewertungen (264 Beiträge, 42 Bewertungen)100% positive Bewertungen (264 Beiträge, 42 Bewertungen)  
AW: Steuererklärung bei 400.- Job

eigentlich nicht, aber woher soll das FA das alles wissen, wenn bisher immer eine Zuammenveranlagung war!

Die Ehefrau muss Einspruch einlegen und erklären, dass sie nur einen Minijob hatte und ansoonsten keine Einkünfte - wenn es so war! Wovon hat sie denn gelebt? Von nur 400,-- wohl kaum!

Und der Ehemann muss ja auch diesen Schätzungsbescheid bekommen haben und er wird schon reagieren, denn wenn Ehefrau kein Einkommen hatte, wird er wohl auf Zusammenveranlung bestehen - und er hat das Recht dazu!

M.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 04.07.2011, 18:40
Boardneuling
 
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 13
Keine Wertung, missundercover4 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, missundercover4 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, missundercover4 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, missundercover4 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, missundercover4 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, missundercover4 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, missundercover4 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, missundercover4 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, missundercover4 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, missundercover4 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Steuererklärung bei 400.- Job

Zitat:
Zitat von Margarete Beitrag anzeigen
eigentlich nicht, aber woher soll das FA das alles wissen, wenn bisher immer eine Zuammenveranlagung war!

Die Ehefrau muss Einspruch einlegen und erklären, dass sie nur einen Minijob hatte und ansoonsten keine Einkünfte - wenn es so war! Wovon hat sie denn gelebt? Von nur 400,-- wohl kaum!

Und der Ehemann muss ja auch diesen Schätzungsbescheid bekommen haben und er wird schon reagieren, denn wenn Ehefrau kein Einkommen hatte, wird er wohl auf Zusammenveranlung bestehen - und er hat das Recht dazu!

M.
Da im Jahr zuvor schon eine Steuererklärung gemeinsam von Herrn und Frau B. gemacht wurde, wußte das Finanzamt Bescheid. Zumindest wurde das Frau B. so gesagt.

Das Einkommen belief sich von 01.09. bis 06.09. ca. 250.- mtl.
Bis Okt. 09 wohnte das Ehepaar ja zusammen, danach zog Frau B. aus und in ein anderes Bundesland zu ihrem neuen Lebensgefährten.

Herr B. hat das selbe Schreiben bekommen, so steht das im Bescheid.

Das nun geschiedene Ehepaar hat seit ca. 1 Jahr keinen Kontakt mehr. Korrespondiert nur über Anwalt.

Laut Auskunft vom Finanzamt müsste Frau B. eine getrennte Steuererklärung abgeben, da Herr B. bisher nicht reagiert hat und keine Auskunft gibt.

Ob das bei dem Verdienst überhaupt Sinn macht? Da ja keine Steuern gezahlt wurden und 430.- sowieso als Ermäßigung berechnet wurden, weil Frau B. ja zu der Zeit einen 40% Behinderungsgrad hatte
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 04.07.2011, 19:20
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 264
100% positive Bewertungen (264 Beiträge, 42 Bewertungen)100% positive Bewertungen (264 Beiträge, 42 Bewertungen)100% positive Bewertungen (264 Beiträge, 42 Bewertungen)100% positive Bewertungen (264 Beiträge, 42 Bewertungen)100% positive Bewertungen (264 Beiträge, 42 Bewertungen)100% positive Bewertungen (264 Beiträge, 42 Bewertungen)100% positive Bewertungen (264 Beiträge, 42 Bewertungen)100% positive Bewertungen (264 Beiträge, 42 Bewertungen)100% positive Bewertungen (264 Beiträge, 42 Bewertungen)100% positive Bewertungen (264 Beiträge, 42 Bewertungen)  
AW: Steuererklärung bei 400.- Job

ob es Sinn macht oder nicht: eine Steuererklärung sollte schnellstens eingereicht werden, ansonsten gilt der Schätzungsbescheid und die Nachzhalung wird fällig!!

Das hat doch auch schon das FA gesagt - in der Zeit der langen Schreibereien hier,hätte man das schon erledigen können - aber jeder muss wissen, was er tut!

M.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 06.07.2011, 11:05
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 1.192
98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)  
AW: Steuererklärung bei 400.- Job

Zitat:
Das Einkommen belief sich von 01.09. bis 06.09. ca. 250.- mtl.
Wurde die Versteuerung des Minijobs pauschal vorgenommen oder lief das über Steuerkarte. Auch ein Minijob kann über Steuerkarte laufen. In diesem Fall ist das Einkommen steuerpflichtig.

Zitat:
Doch Herr und Frau B. haben keinen Kontakt miteinander.
Aber sie wissen schon noch, wie sie für solche Zwecke wieder Kontakt aufnehmen können?

Frau B. sollte Herrn B. unter Fristsetzung zur Mitwirkung an der gemeinsamen Steuererklärung auffordern und falls Herr B. nicht reagiert die getrennte Veranlagung beantragen. Das Ganze muss innerhalb der Einspruchsfrist erledigt sein.

Ohne Abgabe einer Steuererklärung wird Frau B. die festgelegten Steuern zahlen müssen. Daher macht das sehr wohl Sinn.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Steuererklärung im Verzug Vereinsrecht 22.04.2010 13:38
Wo in der Steuererklärung? Steuerrecht 07.02.2008 11:41
Steuererklärung Steuerrecht 25.09.2007 19:31
Steuererklärung Insolvenzrecht 30.03.2007 08:56
Steuererklärung Steuerrecht 26.12.2003 15:12





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Steuerrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN