Dies ist eine Diskussion zu Steuerbescheidänderung nach § 173 AO fristgebunden ? innerhalb des Forums Steuerrecht
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| Steuerbescheidänderung nach § 173 AO fristgebunden ? angenommen, ein Steuerbescheid soll wegen neuer Tatsachen zu Gunsten des Steuerpflichtigen nach § 173 AO innerhalb der Festsetzungsverjährungsfrist geändert werden. Ist ein Änderungsantrag nach § 173 AO (Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen und Beweismittel) fristgebunden? Also ist der Antrag z.B. innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden der neuen Tatsache zu stellen oder kann der Antrag beliebig innerhalb der Festsetzungsverjährungsfrist gestellt werden ? Danke schon vorab. |
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