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Steuerberater Rechnung nach 6 Jahren

Dies ist eine Diskussion zu Steuerberater Rechnung nach 6 Jahren innerhalb des Forums Steuerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.05.2006, 15:58
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Steuerberater Rechnung nach 6 Jahren

Ein Steuerberater bemerkt das er jahrelang keine Rechnung erstellt hat.
Demzufolge schick er im Jahr 2006 Rechnungen uber Steuerberatungskosten für die Jahre 2000-
2004. Die Jahre davor rechnet er aus Kulanz nicht mehr ab.
Kann es sein das hier einige Rechnungen verjährt sind und wenn welche?
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  #2 (permalink)  
Alt 05.05.2006, 14:09
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AW: Steuerberater Rechnung nach 6 Jahren

Soweit ich weiß, verjähren Honorarforderungen von StB nach 3 Jahren. Allerdings kommt es nicht darauf an, für welches Jahr die Steuererklärung erstellt wurde. ZB kann man als Arbeitnehmer seine Einkommensteuererklärung für 2004 auch noch im Jahr 2006 machen lassen. Dann kommt es für die Verjährung natürlich nicht auf 2004 an, sondern auf die Vornahme der Beraterleistung in 2006 an...
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  #3 (permalink)  
Alt 05.05.2006, 14:49
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AW: Steuerberater Rechnung nach 6 Jahren

Zitat:
Zitat von Windrad77
Soweit ich weiß, verjähren Honorarforderungen von StB nach 3 Jahren. Allerdings kommt es nicht darauf an, für welches Jahr die Steuererklärung erstellt wurde. ZB kann man als Arbeitnehmer seine Einkommensteuererklärung für 2004 auch noch im Jahr 2006 machen lassen. Dann kommt es für die Verjährung natürlich nicht auf 2004 an, sondern auf die Vornahme der Beraterleistung in 2006 an...
Danke für die Antwort.
Die Einkommensteuererklärungen wurden für das Jahr 2000 im Jahr 2001 usw. erstellt.
Der Steuerberater hat die Rechnungen aber gesplittet, d.h. eine Rechnung für die Arbeiten im Jahr 2000 und eine Rechnung für den Abschluß 2000.
Nach meine Vemutung müsste die Rechnung über die Jahresarbeitsleistung Ende 2003 verjährt sein und die Rechnung für die Abschlußarbeiten im Jahr 2004 verjährt sein.
Kann das so korrekt sein?
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  #4 (permalink)  
Alt 05.05.2006, 16:27
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AW: Steuerberater Rechnung nach 6 Jahren

Nein,

die Verjährung beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

D.h ein Anspruch aus 2003 verjährt am 31.12.2006.

Eine Leistung des Schuldners kann mit der Einrede auf Verjährung verweigert werden,
wenn der Anspruch im Jahr 2002 oder früher entstanden ist. §214 (1) BGB
__________________
Grüße,

Peter


Keine Rechtsberatung, keine Gewähr für Richtigkeit, keine Haftung!
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  #5 (permalink)  
Alt 05.05.2006, 18:18
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AW: Steuerberater Rechnung nach 6 Jahren

Das gilt aber nur, wenn es keine spezialgesetzliche Regelung gibt. Die gibt es m.W. zumindest bei Anwälten und dann vermutlich auch bei StB...
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